Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Journal
- Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Volume
- 1931
- Date
- 1931-01-01
- Page
- – (sequence 51)
- Language
- German
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19 Dort richtete er sich jedoch gegen ״unbesessene Kauf- und Handelsleute", die ein dauerndes Domizil in Schlesien gar nicht anstrebten, hier traf er eine Gemeinschaft, deren Bodenständigkeit zum größten Teil nicht anzuzweileln war, hinter der aber nur selten eine schützende Macht stand. In ihrem Kampfe ums Recht konnten die privilegierten schlesischen Juden, die Gemeinschaften Glogau und Zülz, wie die Einzelprivilegierten, den Bestrebungen ihrer Gegner, die bemüht waren, auch die privilegierte schlesische Judenschaft unter Fremdenrecht stellen zu lassen, zumeist mit Erfolg entgegentreten. Aus der dabei notwendigen Argumentation ergab sich jedoch zwangsläufig eine Verschlechterung der rechtlichen und wirtschaftlichen Lage für die unprivilegierte schlesische Judenschaft, die von neuem, wie in der Zeit vor dem Toleranzedikt, den fremden Juden rechtlich gleichgestellt wurde46. Die rechtliche Lage aller Juden in Schlesien, vornehmlich aber dieser unprivilegierten schlesischen Judenschaft, die sich aus den größeren Gruppen von imprivilegierten in Schlesien bereits in der O. A. Pat. 3. 1. 1726, ibd. S. 202 eine ausdrückliche Zurücknahme der den schles. unpriv. Juden gewährten Vergünstigung, da sie nunmehr nicht nur den ,,in- und ausländischen Schotten, Engländern“ etc., sondern auch allen fremden Juden beim Verbot des Hausierens gleichgestellt wurden; die unpriv. schles. Juden wurden demnach wieder auf die Stufe herabgedrückt, auf die sie die vom Ober amt einge forderten Vorschläge z. Hebung des Commercii in den Eingaben d. Kaufleute 1698 stellen wollten, um sie neben den Savoyarden u. a. fremden Einlegern abzuschaffen (Eechner, Der Zustand etc., S. 225). Andererseits hatte jedoch d. Zollmandat v. 18. 2. 1638 f. Oberu. Niederschlesien die Juden zollrechtlich noch schlechter behandelt als ״Engländer.... u. dgl. Ausländische“ (Samml. Schles. Priv. T. I, S. 87 f.). Unter d. Einfluß d. Toleranzedikts ist in d. revidierten Zollmandaten v. J. 1718 (ibd. S. 449, 462, 484 u. 492) u. v. J. 1721 (S. 563 f.) eine Verbesserung erkennbar. 1718 wurde jedoch noch ein Unterschied zwischen sc hies i s c h e n priv. u. unpriv. Juden gemacht, u. die ״unprivilegierte Schlesische Judenschaft denen frembden, sonderlich denen polnischen Juden“ zollrechtlich gleich, d. h. schlechter als die anderen gestellt (ibd. S. 449 u. 484). Eine planmäßige Verdrängung d. unpriv. schles. Juden aus d. Handel Schlesiens ist in ihrer aus dem Zollmandat v. J. 1721 (ibd. S. 563) ersichtlichen Zurücksetzung sogar gegenüber ״allen Pohlnischen nach Schlesien trafigirenden Juden“ gegeben, welche nunmehr — wohl aus Außenhandelsinteressen — ״in Abforderung der Zollgebühr den Christen gleichgehalten werden“. Diese Bevorzugung ausländ. Juden in Schlesien entspricht d. geänderten Richtung d. Handelspolitik d. Habsburger, bei denen sich die Erkenntnis von der Schädlichkeit der gegen ausländ. Kaufleute gerichteten ausschließenden Maßnahmen allmählich durchsetzte. (S. Beer, Oesterreich. Handelspolitik, S. 33.) 44 Vgl. obige Anm. 2*