Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Journal
- Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Volume
- 1931
- Date
- 1931-01-01
- Page
- – (sequence 50)
- Language
- German
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18 unfrei und in seinem persönlichen Leben härtesten Beschränkungen unterworfen war42. Die Schwere des jüdischen Schicksals, die besondere Not der schlesischen Judenschaft, beruhte jedoch auf der ständigen Gefährdung ihrer Existenz im Lande. In dem durch Vorurteile und Selbstsucht verdunkelten Rechtsbewußtsein der privilegierten Stände in Schlesien, vomehmhch aber in der Anschauung der christlichen Kaufmannschaft und der Zünfte, unterstanden sie alle, privilegierte wie unprivilegierte Juden, dem Fremdenrecht43. Im Ansturm gegen die Freiheitsrechte der schlesischen Juden- Schaft vereinigten sich, noch kurz vor der Gewährung der Toleranz, Kaufmannschaft, Bürgerschaft, Zünfte und Zechen; hinter ihnen stand der Breslauer Rat44. Im Grundcharakter war der Kampf, der von Kaufmannschaft und Zünften vor und nach dem Toleranzedikt gegen die Juden in Schlesien mit besonderer Schärfe gerichtet war, der gleiche, wie er einundeinhalb Jahrhunderte hindurch gegen alle ״ausländischen Handelsfaktoren“, Niederländer, Schotten, Türken, Engländer, Italiener, Franzosen und Savoyarden geführt wurde45. 42 Für frühere Zeit s. Gust. Ad. Stenzei, Geschichte Schlesiens, Bres.l 1853, T. I, S. 197; f. d. Zeit nach dem 30 jähr. Kriege Wnttke a. a. 0. II, S. 140 ff., für Mitte des 18. Jahrhunderts J. v. Kloeber, Von Schlesien vor und seit dem Jar MDCCXXXX, Freiburg 1785, T. I, S. 260 (״Der stand der Untertanen in bezihung auf ihren grundherrn, war in einem großen teil von Schlesien leibeigenschafft und von dem Verhältnis zwischen herr und sklave wenig unterschieden.“); ferner L. Jacobi, Ländliche Zustände in Schlesien während d. vorigen Jahrhunderts, Bresl. 1884, S. 144 ff.; u. dazu Schlesische Zustände etc. (Krebs?), S. 42; C. Grünhagen, Schlesien unter Friedrich dem Großen, Bd. I, S. 525 f. 43 Vgl. Hans v. Frisch, Das Fremdenrecht, die staatsrechtl. Stellung der Fremden, Berl. 1910, S. 70. Die Incongruenz in der Rechtsstellung der Juden in Schlesien erhellt aus der Dekretierung der Ausweisung der unprivüegierten schles. Juden ein Vierteljahrhundert nach dem Toleranzedikt. 44 Die Breslauer Bürgerschaft klagt (1710), daß, entgegen dem Gutachten des Rates, ״durch allerhand ungegründete Vorstellungen (der Juden) derselben Toleranz der werten Stadt will auf gebürdet werden“. Eine nochmalige Appellation an den Kaiser durch den Breslauer Rat soll dies zu verhindern suchen. (Bresl. Stadt-A. H 48, 2, 12. 4. 1710, Gr. II, Gravam. d. Bürgerschaft, v. 1704—1740.) 46 K. Verordn. Prag, 10. 3. 1602, Friedenberg L. II, XXVI, S. 200; O. A. Gurr., 3. 8. 1725 (O. A. Intim. 27. 6. 1735); O. A. Pat. 3. 1. 1726, ibd. S. 202. Wenn jedoch die kais. Verordn, gemäß d. Declar., d. d. Bresl. 8. 2. 1725 ibd. S. 201, das Verbot d. Hausierhandels, das d. fremden Kaufleuten galt, nicht auf ״die hier-ländige Juden“ verstanden wissen wollte, so enthielten die Bestimmungen des kurz darauf erlassenen wiederholten