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Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung · 1931-01-01 · 1931 · page 45

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Journal
Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
Volume
1931
Date
1931-01-01
Page
– (sequence 45)
Language
German
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IRI
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13 Den selbstsüchtigen Interessen der privilegierten Kaufmanns- Schicht und der Zünfte standen die wirtschaftlichen Bedürfnisse des flachen Landes gegenüber. Zu den vereinzelten Fürsprechern der Juden, die aus den Reihen der Kaufmannschaft kamen, geseilten sich des öfteren auch der bäuerliche Landbewohner und der Landadel. Ihren Bedürfnissen trug der jüdische Hausierhandel, repräsentiert durch den verachteten ,,Koberjuden“ und ,,Dorflauf er“, am vorteilhaftesten Rechnung31. Am stärksten abei wurde die Bedeutung des jüdischen Handels dort empfunden, wo er über den innerprovinzlichen Zwischenhandel hinausging und zum ausschlaggebenden Faktor für die Handelsstellung der gesamten Provinz Schlesien auf dem Weltmarkt wurde. Der jüdische Kaufmann des Auslandes war fast ausschließlich der Träger des Exportes und Importes im Handel mit den Ostländem32, zum Teil auch mit den Ländern der Habs- 31 Vgl. für die ersten Jahre nach d. preuß. Besitzergreifung das Eintreten der Bevollmächtigten der 4 Oberstände in den Fürstentümern Oppeln und Ratibor für die jüd. Hausierer, d. d. Breslau, 2. 4. 1743. Es wird darüber Klage geführt, daß die Landsassen durch das Hausierverbot ״nicht nur in einige Verlegenheit, sondern auch in mehrere Unkosten versetzet; indem wegen derer Entbehrung man entweder genotdränget ist, auf 10 und 15 Meilen auf die Jahrmärkte zu reisen und das erforderliche einzukaufen oder wegen Kleinigkeit der Sachen als ein Paar Strümpfe, Siegelwachs, Scheeren, Schuhschnallen und dergl., wo die Reiseunkosten viel mehrers betragen würden, sich mühselig zu beheben; es ist nicht weniger denen verarmten Inwohnern eine große Beihülfe gewesen, wenn selbte mit denen Hotzenplotzer Juden ihre Feilschaften als Honig, Eyssen, Wohle, Flachs, Garn, Federn, Fuchsbalke und gedörrtes Obst gegen unentbehrliehe Waren verstechen können, so ihnen bei lastbarer Abfuhr gar erliegen bleiben“. (Bresl. Staats-A., Rep. 14 P A II 37 n, f. 7 u. 8.) Was hier für die böhmischen Buttenträger und Hotzenplotzer Juden, denen das Hausierverbot galt, angeführt wird, gilt für den gesamten jüdischen Hausierhandel dieser Zeit. Ueber die Stellung des Landadels zum jüd. Hausierhandel in Ostpreußen vgl. Selma Stern, Der preuß. Staat und die Juden, I. Teil, Die Zeit des Großen Kurfürsten und Friedrichs I., Berlin 1925, S. 135 f. 32 Die Auffassung der Bresl. Kaufmannschaft von der Bedeutung d. Juden im Wirtschaftsleben Polens spiegelt sich wieder in dem Hinweis der von mir a. a. O. S. 61 angeführten Protestschrift, daß die Juden das Commercium in Polen, Reussen u. Litauen fast allein in Händen hätten und daß sie auch in Böhmen u. Mähren den ganzen Handel beherrschten. Wenn auch die Angaben d. Bresl. Kaufmannschaft eine Uebertreibung enthalten, so war doch die Stellung d. Juden im Wirtschaftsleben Polens von Bedeutung, s. auch Bresl. Stadt-A. L. ad Reg. et Pr., N. 313, f. 92, 3. 10. 1699, Boe-A. 75, f. 314 f. u. lose J. A. NNN. 459; vgl. Josef Meisl, Geschichte d. Juden in Polen u. Rußland, Berl. 1921, I, S. 40 ff. Die großpolnische Judenschaft war sich ihrer Geltung im Außenhandel

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