Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Journal
- Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Volume
- 1931
- Date
- 1931-01-01
- Page
- – (sequence 38)
- Language
- German
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6 Außer in den beiden Orten größerer jüdischer Siedlung, Glogau und Zülz, wo ihnen der Aufenthalt auf Grund von kaiserlichen Privilegien gestattet war, sollten sie nirgends geduldet ,werden. Wo sich Juden ohne ,,absonderliches Privilegium4׳ fanden, hatten sie binnen vier Wochen das Land zu verlassen; bei Widerstand sollte Waffengewalt eingreifen. Das Oberamt appellierte an die ״alleruntertänigste Pflicht und Schuldigkeit“ der Fürsten und Stände, wie auch der Obrigkeiten und Beamten, dem kaiserliehen Dekret ״bei schwerer Verantwortung“ nachzukommen. Den Grundherrschaften, die sich ein ״Heg« und Einnehmungs« recht“ von Juden auf ihrem Grund und Boden anmaßten, wurde eine Strafe von hundert Ducaten angedroht, falls sie nicht dem Ausweisungsdekret Folge leisteten oder die Privilegien nachweisen konnten, durch welche sie den Juden die ״Subsistenz“ im Lande ermöglichten10. Wie kaum aus einem anderen gegen die Juden gerichteten Rechtsakt ist aus diesem dem Toleranzedikt vorangegangenen kaiserlichen Dekret za erkennen, daß es sich auch in der schlesischen Judenpolitik bei aller scheinbaren Geringfügigkeit des Streitobjektes um die Austragung von schwerwiegenden divergierenden politischen Interessen zwischen dem Kaiser und den Landesgewalten handelte. Die Einreihung der Judenbesteuerung unter die zwischen Kaiser und Landesherren strittigen Regalia, die im allgemeinen als wichtiger fördernder Faktor in der Ent- Wickelung der Judenrechte anzusehen sind* 11, wirkte sich in diesem Falle vorübergehend zu ungunsten der Juden aus. Im Grunde aber war es der Regierung mit dem Abschaffungsdekret nicht ernst gewesen. Sie handhabte es nur als eine Repressalie gegen die Stände, deren Sonderinteressen wie bei anderen Regalien auch bei der Judenaufnahme sich im Widerstreit mit den Forderungen des Kaisers befanden. Wie schon so oft setzten besondere Bemühungen der Juden ein, um die Durchführung des Ausweisungsdekretes hinauszuschieben12. Unter den Motiven, die die kaiserliche Macht zu 10 K. O. A. Patent. Breslau 29. XI. 1708, daß die Juden von denjenigen Orten, welche Juden zu halten ausdrücklich nicht begnadiget, weg und außer Landes gejaget werden sollen (Sammlung . . . K. u. K. auch Hertzogi. Privilegien, Statuten, Rescripten etc. des Landes Schlesien, Leipzig 1736/9, zit. als Samml. Schles. Privil., T. II, Nr. LXXX, S. 208); s. auch Friedenberg a. a. O. u. Bresl. Stadt-A. Lit. Pat. XII, f. 333. 11 Vgl. Hans v. Frisch, Das Fremdenrecht, die staatsrechtliche Stellung der Fremden, Berl. 1910, S. 56. 12 Friedenberg a. a. O., O. A. Curr. v. 2.1.1709, vgl. Rabin a. a. O. S. 81.