Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Journal
- Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Volume
- 1931
- Date
- 1931-01-01
- Page
- – (sequence 39)
- Language
- German
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7 einer Aenderung ihrer Stellung za den Juden veranlaßten, war wohl die durch die Angaben der Juden neu erweckte Erwartung eines fiskalischen Gewinnes ausschlaggebend. Ein humaner kaiserlicher Akt brachte zunächst Aufschub der drohenden Aus- Weisungsgefahr und milderte das Dekret dahin, daß ״mit Ab- und Ausschaffung mehr gedachter Judenschaft bis zu ferner weitem allermildesten Resolution innen gehalten“ werden sollte1* * Die Dauer der kaiserlichen Gunst hing von dem Verhältnis ab, in dem die von den Juden dem Publico entrichteten Contributionen zu den ״privat“ den Herrschaften geleisteten Abgaben standen. Die Furcht vor Steuerverlusten, die eine Austreibung der Juden zur Folge haben konnte, bewog schließlich Kaiser Joseph dazu, erneute Untersuchungen über die Verhältnisse der Juden in Schlesien anzuordnen14. In dem letzten Jahrzehnt vor Erlaß des Toleranzediktes veranlaßte die Hofkanzlei zu wiederholten Malen die Behörden der Orte, .an denen sich Juden befanden, zur Aufnahme von Consignationen15. Die Feststellungen bezogen sich nicht allein auf Aufenthaltsort und Kopfzahl der Judenfamilien, sondern insbesondere auf Handlung, Gewerbe, Vermögen und Contributionen. Der eigentliche Zweck dieser Consignationen ist dabei unverkennbar: sie hatten lediglich Steuerzwecken zu dienen. Bei der Durchführung des Toleranzediktes, der Zuweisung zu den 13 O. A. Curr. 11. IV. 1709, Friedenberg a. a. O. 14 ״Indessen aber, wieviel die Juden im Lande sowohl bei dem Publico, als auch quoad privatum denen Herrschaften und Obrigkeiten contribuiren, oder abgelten? genau erforschet — und mit allem Ernst untersuchet — folgends eine richtige Specification aller und jeder in dem Herzogtum Schlesien sich auf haltenden Juden .... vom Königl. Ober-Amte . . . *eingeschicket werden sollte,“ Friedenberg a. a. 0. 15 S. Reskr. betr. Anforderung von Consignationen zur genauen Feststellung der jüd. Steuerleistungen. Im Accispatent vom 27. 11. 1705, «cap. 7 werden alle Obrigkeiten und Herrschaften sub poena aufgefordert, genaue Angaben zu machen, um die ״auf das Juden-Volck gemachte Anlagen in besserer Zuverlässigkeit richten“ zu können. Da insbesondere die Stände — wohl in eigenem Interesse — die Einreichung solcher Consignationen unterließen, wurden sie erneut durch K. O. A. Patent, Bresl., 26. 1. 1706, unter Androhung einer Strafe von 100 Dukaten ernstlich an ihre Pflicht gemahnt. In diesem Patent wird auf die Sonderstellung der Juden von Großglogau und Ziilz hingewiesen, mit welchem man ״eine andere Einrichtung zu machen Vorhabens ist“. Die Großglogauer und Zülzer Juden werden von der ״gesetzten monatlichen Anlage“ ausgenommen. Samml. Schles. Privil. (T. II N. LXIV, S. 177); vgL ferner K. O. A. Patente, Breslau, 29. 11. 1708 (ibd. N. LXXX, S. 208) u. Bresl., 4. 6. 1710 (ibd. X. LXXXVII, S. 223 f.).