Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Journal
- Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Volume
- 1918 (1919)
- Date
- 1919-01-01
- Page
- – (sequence 23)
- Language
- German
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- IRI
…/2720904-2721029--22-2726073- Visual Library
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24 ergeben, daß die Erben zahlungspflichtig sind, auch im Falle הגיח להם קרקע und nicht bloß wenn 1•גזלה קיימת) XXII30, S. 139:(יכול הגונב את בנו ומכרו יהא(חייב) [משלם] תשלומי(כפל [כפול] ודין הוא מה אם אלו שאין חייב על מכירתן מיתה משלם תשלומי (כפל) [בפול] בגו שחייב על מכירתו מיתה איגו דין שישלם תשלומי כפל ת״ל משור וכו' מה אלו מיוחדין שזכאי במכירתן יצא בגו שאין זכאי במכירתי. Auf den ersten Blick scheint es, daß unter בגו der eigene Sohn zu verstehen ist, und wenn es dann im ק״ו heißt בגי שחייב על מכירתו מיתה, müßte es demnach erklärt werden, die Todesstrafe würde stattfinden, wenn ein Fremder den Diebstahl begangen hätte. So wird die Stelle auch von Hoffm. aufgefaßt. Allein, abgesehen davon, daß die Erklärung an sich gezwungen ist, begreift man nicht, wie die Veräußerung כפל nach sich ziehen soll. Gewöhnlich steht מבירה mit כפל in keinem Zusammenhang, und es hätte vielmehr דו״ה heißen müssen. Wir glauben daher, daß unter בגו der Sohn eines Anderen zu verstehen, ומכת aber zu streichen ist. Der Sinn ist demnach klar. Für den Diebstahl und die Veräußerung eines Menschen ist die Todesstrafe gesetzt. Für den bloßen Diebstahl jedoch ist keine ausdrückliche Bestimmung gegeben. Man könnte jedoch auf Grund eines ק״ו folgern, daß für den Diebstahl allein zum mindesten כפל gesetzt ist. XXII 4, S. 140: ושלח את בעירה בהמה שהיחד• מהלכת כדרכה בר״ה ונפלה לגיגה וגיהגתה אם שלא מאיליה משלמת מה שגיהנתה ואש מאילה משלמת מה שהזיקיה, vgl. Mischna Baba K. VI 2, Tosifta I 7, Jer. 5 b, *) Vgl Babii das. mb und jer. 7b: ד' יונתן אומד בשהכיח לפניהם קרקע ריש לקיש אמר בשהכיח .לפניהם גוף הגזלה רב אמר יורש כמשועבד כשם שאין מלוה בעדים גובה ממשועבדין כך איכה גובה נליורשין שמואל אמר דאיקבי אי:ר גובה ממשועבדין הא מבכי חרי גובה. Diese Stelle wird, so weit sie Rab und Samuel betrifft, völlig mißverstanden. Die Worte הא מבכי חרי גובה sind vielleicht nur אשגרה aus Baba m 8 a, wie bereits כועם ירושלמי bemerkt, aber dies ist nicht wesentlieh, hauptsächlich handelt es sich darum, zu welchem Zweck der Ausspruch Samuels überhaupt angeführt wird. Es wird stillschweigend auf die Mischna Baba b. IX, S Bezug genommen, woselbst es heißt: נפל הבית עליו ועל אביו וכו׳ והיתה עליו בתובת אמד! וב״ח יורמי תאב אונל־־ים הבן■ מת ראטון ובו׳ בעלי החרב ארכירים האב מת ראשון וכו,. Nun ist hier die Behauptung der Gläubiger nur verständlich unter der Voraussetzung, daß die Kinder die Schuld des Vaters begleichen müssen von Gütern, die der Vater zurzeit der Kontrahierung der Schuld noch nicht besessen hatte. Behauptet nun Samuel דאיקכי אינו גובה ממשומנלין SO e-gibt sich im Hinblick auf die angeführte Mischna, daß er der Ansicht ist יורש איבו כמשועבד Dementsprechend muß auch im Folgenden anders gelesen und d e Antworten vertauscht werden. Auf die Frage: ולית היא פליגא על דרב דאניר יורט כניטועבד וכר muß die Antwort lauten: פתר לה במהניח לפניהם גון£ הגזלה und auf die Worte: א:לר ■p לא טנ5ואל דאיקני א־נו גיבה מנלטועבדיך muß die Antwort lauten: פהר לה בטהניח לפניהם קרקע•