Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Journal
- Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Volume
- 1918 (1919)
- Date
- 1919-01-01
- Page
- – (sequence 22)
- Language
- German
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…/2720904-2721029--21-2726072- Visual Library
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23 ־־־ - Allen akzeptiert, so daß es nicht auffällig־ ist, wenn der Mech. die andere Ableitung* naher lag. XXII 2, S. 138: .מה זה אם מוחה בירו להורגי קדם להורגו אף זר אם מוחא להורגו קדם להורגו. Hofim. erklärt: מוחא כביו מכה. Allein, dann würde der Ausdruck מיחד. בידי ganz müßig* dastehen, denn wie er schlägt, ist doch gleichgültig. Wir glauben, daß es so viel bedeutet wie: wenn es in seiner Hand liegt, wenn er die Möglichkeit hat, und daß der Ausdruck zu vergleichen ist mit: מימחה לרבים, was doch auch so viel bedeutet als: mit der Befugnis versehen, Recht zu sprechen. Auch רזמחהו אצל חגיגי, Baba m. IX 12, läßt sich vergleichen. Das. אם אין לו מלמד שאי; שמין לו בראוי כבמוחזק. Die Stelle bedarf der Erklärung*. Sie kann nicht etwa bedeuten, daß man nicht wartet, bis eine Schuldforderung des Diebes fällig wird, denn die Mech. hätte dann den gleichen Ausdruck gebraucht wie weiter: 'מלמד שאין ממתיגין לו עד שימות האב וכו. Außerdem kommt der gleiche Satz weiter unten S. 141 vor: מיטב שדהו וגו' מלמד שאין שמין בראוי כבמוחזק, und dort ist diese Erklärung von vornherein nicht möglich. Es kann auch nicht bedeuten, daß man sich von dem Diebe selbst nicht durch eine Schuld bezahlt macht, die erst später eingeht, da er selbstverständlich mit seinem ganzen Vermögen für den Diebstahl haftet, auch mit allem, was er später erwirbt. Es kann demnach nur bedeuten, daß der Erbe des Diebes nicht bezahlt von Gütern, die er erst nach dem Tode seines Vaters vom Großvater geerbt hat. Die Stelle weiter unten wird bereits von Jer. Gittin 46c in diesem Sinne erklärt: כרמו פרם לראד כבמוחזק ר׳ אלעזר בשם ר' גיסא בשחפר אביו בור והזיק בחיי אביו ונפלו לו גכסים לאחר מיתת אביו וכו' לפיס כן צריך מימר כרמו פרס לראוי כבמוחזק. Die gleiche Bedeutung muß der Satz hier haben, obgleich hier durch diese Deutung der Zusammenhang* der Schrift durchbrochen wird. Vgl. Tosifta Bechorot VI, 19: גזק וחצי גזק ותשלומי כפל ותשלומי ארבעה כולן אין גוטלין בראוי כבמוחזק und Mischna das. VIII, 9. Es ist selbstverständlich, daß dies alles eben so wie ב״ח וכתובת אשה sich nur auf die Erben bezieht. Vgl. Baba b. 157a und 159a und R. Ascher Bechorot, Ende des Abschnittes יש בכור. Zugleich ergibt sich aus unserer Stelle indirekt, daß von den Gütern, die beim Tode zurückgeblieben sind, die Schuld eingefordert wird. Wir hätten demnach hier den Fall, den die Mischna Baba K. X, 1 behandelt: הגוזל ומאכיל את בגיו והגיח לפגיהם פסורין מלשלם ואם היה רבר שיש בו אחריות חייבים לשלם, und zwar würde sich aus unser Mech. ohne weiteres