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Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung · 1919-01-01 · 1918 (1919) · page 20

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Journal
Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
Volume
1918 (1919)
Date
1919-01-01
Page
– (sequence 20)
Language
German
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IRI
…/2720904-2721029--19-2726070
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21 'מהמת המכה] חייב לרכאיתו ופטור וכוי. Vgl. die oben angeführte Baraita und Tosifta Baba K. IX, 4 Jer. 6b1). XXI 37, S. 137: יבול גנב וירש־ ואח״ב טבח גנב והקדיש ואח״ב טבח יהא משלם תשלומי ארבעה וחמשה ת״ל בי יגנוב איש שור או שה וטבחו או מכרו מה גנבה שאינה שלו אף טביחה ומבירה שאינה שלו יצא■ זה שהוא שלו. Vgl. Baba K. VII, 4 Babli 76 a. Unsere Stelle ist äußerst• interessant und eröffnet uns einen ganz neuen Gesichtspunkt zur Erklärung der Mischna. Was zunächst den Widerspruch mit der von Babli 79 a angeführten Tosifta VII, 14 betrifft, in der es heißt גנב והקדיש משלם ר׳יוה, so ist er leicht nach der Weise von Tosafot 79 a s. v. גנב durch die Annahme 2u beseitigen, daß die Tosifta von קדשי ב״ה spricht, in welchem Falle mit Recht gesagt werden kann מה לי מכרו להדיוט מה לי מכרו לשמים, während die Mech. hier ebenso wie die Mischna von קדשי מזבח redet. Nun ist in der Mechilta der Grund angegeben: יצא זה שהוא שלד, was sich nicht bloß auf גנב וירש, sondern auch auf גנב והקדיש bezieht. Wir verstehen darum, warum in der Mischna גנב משל אביו ומת אביו ואח׳יב טבח ובו׳ und גנב והקדיש zusammen aufgeführt werden. Die Mech. nimmt also nicht bloß an, daß die Consecration giltig ist, sondern noch mehr, daß dadurch das Tier Eigentum des Diebes wird. Das widerspricht den landläufigen Voraussetzungen, da man nicht begreift, wie das Tier gerade durch die Weihung für den Altar Eigentum des Diebes werden sollte. Ja noch mehr der Wortlaut in Babli 76a spricht vor allem dagegen, daß durch die Weihung etwas an den Eigentumsverhältnissen geändert wird, denn es heißt inbezug darauf: מכרו לשמים מעקרא תורא דראובן והשתא תורא דראיבן. Aber was auf den ersten Blick auffällig erscheint, ist es in Wirklichkeit keineswegs, wenn wir uns nur an die Mischna in Gittin V, 5 erinnern: ועל החטאת הגזולה שלא נודעה לריבים שהיא מכפרת. Insofern kann also auch inbezug auf גנב והקדיש gesagt werden יצא זה שהוא שלו. Auf die Frage, ob von לפני יאוש oder ג) Nach der Auffassung des Babli existiert neben der Ansicht das R. J. und seiner Kontroversanten noch eine dritte Ansicht. Den Schlußsatz der Baraita nämlich * וחב״א מבתו ורפדאיזו כל כו־לייב בכזבת חייב בריפוי ובואיכו חייב בבזבוז איכר חייב בו״יפדי erklären sie dahin, daß nach dieser Ansicht selbst בלחמת הבלכח auch die Heilungskosten nicht erstattet werden. Diese Interpretation gibt Babli nach seinem Prinzip, in solchen Fällen, wie sie die Baraita bietet, die Frage aufzuwerfen חכמים ד5יינו ת״ק. Nach Jer. jedoch, der eine solche Frage nicht aufzuwerfen pflegt, werden wir in der Tat annehmeo, daß zwischen ת״ק und חכמים keine Meinungsverschiedenheit besteht. Dies werden wir um so leichter tun können nach dem Wortlaut der Tosifta, wo es umgekehrt heißt כל מוחייב לרפואוח [צ״ל לי*פאותו| חייב ליתן לו |צריך לחטלים סבחו] וכל טפצור מלרפאותו פצור נלליתן לו כזבהר.

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