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Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung · 1919-01-01 · 1918 (1919) · page 19

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Journal
Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
Volume
1918 (1919)
Date
1919-01-01
Page
– (sequence 19)
Language
German
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IRI
…/2720904-2721029--18-2726069
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20 Dort heißt es: ד״יא מאחיו מבני ישראל ר' ישמעאל אומר והלא בידוע שאחיו בן ישראל ומה ת״ל מאחיו מ' ישראל אלא מגיד שאיגו חייב עד שיכניסנו לרשותו וישתמש בו שג' והתעמ' ובו' ד״א מאחיו אינו חייב עד שיבדילנו מאחיו ומקרוביו במכירה מיכן אמרו נשתמש בו ומברו לאחר מקרוביו ובו' פטור. Vielleicht ist vor ר' יהודה ein Passus einzuschieben: ר״א (oder משים ר' ישמעאל אמרו) מאחיו מגיד שאינו חייב ער שיכניסנו לרשותו. Dann würde wenigstens die Ansicht R. Jehudas sich gut anschließen und unter לרשותו sowohl in den Worten des תנא קמא als R. J.’s, wäre רשות הגנב zu verstehen. Die andere Schwierigkeit, daß die Bedeutung von ונמצא בידו fortwährend wechselt, wäre allerdings dadurch noch nicht beseitigt. Es müßte der Passus או יבול ופו' לרשותו nach Z. ך vor ,ונמצא פרס למי וכר versetzt wTerden. Dann würde mit ונמצא פרט die neue Version beginnen, welche ונמצא בידו auf den Dieb bezieht, und es brauchte auch in diesem Falle vor R. J. nichts eingeschaltet zu werden, sondern es würde genügen, die Worte ונמצא בידו מגיר שאינו חייב עד שיכניסנו לרשותו zweimal zu setzen. Wie es sich aber auch damit verhalten mag, es scheint uns der Text nicht in Ordnung zu sein, vgl. über die verschiedene Bedeutung von ונמצא בידו Raschi und Nachmanides zur Tora. Aus unserer Stelle ergibt sich auch, daß die Worte מכרו ועדיין ישנו ברשותו פטור in der Baraita Synhedrin 85b sich auf den Dieb beziehen, und nicht wie Raschi erklärt: ועדין ישנו ברשותו ברשות הנגנב. Darauf weist auch Tosifta Baba Kama VHI, 1 hin: גנבו ולא מכרו או שמכרו ועומד בשוק פטור. XXI 19, S. 128: רק שבתו יתן ורפא ירפא עלו בו צמחין מחמת המכה חייב לרפאתו וליתן לו שבתו שלא מחמת המכה חייב לרפאתו ופטור ליתן לו שבתו רכתיב רק שנתו יתן שבתו ולא שנת שבתו. Ganz so wie hier heißt es Maimuni, חובל ומזיק II 19: עלו בו צמחים שלא מחמת המכה חייב לרפאותו ואינו נותן לו דמי שבתו. RABD greift Maimuni an, und die Kommentatoren geben sich alle erdenkliche Mühe, Maimuni zu rechtfertigen. Denn abgesehen davon, daß die Entscheidung jedes Vernunftgrundes entbehrt, ist sie auch gegen die ausdrückliche Bestimmung der Baraita Baba K. 85 a: עלו בו צמחים ובו' שלא מחמת המכה אינו חייב לרפאותו, und gegen die Mischna VIII, 1, welche schlechtweg lautet: עלו בו צמחים וכו' שלא מחמת המכה פטור. Alle Antworten verfehlen das Richtige. Vielmehr ist die einzig richtige Antwort, daß Maimuni hier der Mechilta gefolgt ist. Und dennoch, obgleich durch die Entscheidung Maimunis das hohe Alter des uns vorliegenden Textes bestätigt wird, glauben wir, daß er der Emendation bedarf, und daß folgendermaßen zu lesen ist: שלא מחמת המכה!אינו חייב לרפאותו ופטור ליתן לו שבתו ר' יהודה אומר אף

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