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Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung · 1917-01-01 · 1916 (1917) · page 33

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Journal
Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
Volume
1916 (1917)
Date
1917-01-01
Page
– (sequence 33)
Language
German
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IRI
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233 legten die Glogauer Batsherren, Kaufleute, Gewerbetreibenden und Handweiher, in diesem Punkte nicht besser und nicht schlechter als alle Welt, den bösen jüdischen Miteinwohnern zur Last, die freilich auch in Glogau, gerade so wie in aller Welt, eine Beihe besonders in jener schweren Zeit unentbehrlicher wirtschaftlicher Tugenden besaßen: Sparsamkeit, Küchternheit, unermüdlichen Fleiß und eine Unternehmungslust, in der Wagemut und Vorsicht klug und glücklich vereinigt waren. Daher nützten alle kleinlichen Maßregeln nichts, die den Juden das Hausieren und das Anrufen der Kunden verboten und ihre־ Handelsfreiheit, unter Mißachtung der Kaiserlichen Gnadenbriefe, einengen Und beschränken wollten1), und trugen so gut wie nichts dazu bei, um die wirtschaftliche Lage der christlichen Handelsleute und Handwerker zu verbessern. Die ungebetenen Gäste selber aber mußten trotz aller Widerwärtigkeiten standhalten aus dem einfachen Grunde, weil sie keinerlei Aussichten hatten, irgendwo anders Aufnahme, geschweige denn gleiche oder ähnliche Daseinsbedingungen zu finden. Ja so beneidenswert erschien trotz alles Elends und trotz des schier unerträglichen Steuerdrucks das Los der Glogauer ihren anderswo noch ungleich tiefer gedemütigten Glaubensbrüdern, daß diese es gewiß als ein großes Glück betrachteten, in möglichst nahe verwandtschaftliche Beziehungen zu einem echten ״Benediktiner“ Juden zu treten oder wenigstens als Handelsangestellte eine zeitweise Aufnahme bei ihnen zu finden. Dieser Zudrang erweckt(1 die Aufmerksamkeit und den Zorn des Bates und der Bürgerschaft, und die Leidenschaft steigerte sich schnell bis zur Erbitterung, weil dem Bäte die gesetzliche Handhabe fehlte, um auch nur die Zahl der ortsanwesenden Juden festzustellen. Da die Judenschaft der Schloß Jurisdiktion unterstand, konnte er dazu nur die Hilfe des Schloßhauptmanns anrufen oder sich mit einer Beschwerde an das Oberamt und in letzter Instanz an den Kaiser wenden. In der Kot schlug er immer wieder unermüdlich alle diese Weg(1 ein und verlangte stets von neuem, daß jeder Jude seine Zugehörigkeit zu den ״Benedixern“ urkundlich nach weise oder unnachsichtig ausgewiesen werde. So meldete er 1689, daß 1)Vgl. die von Berndt a. a. 0., 8. 58 f., erwähnten Verordnungen aus den Jahren 1710, 1721, 1724 und 1735.

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