Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Journal
- Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Volume
- 1916 (1917)
- Date
- 1917-01-01
- Page
- – (sequence 34)
- Language
- German
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234 seit einiger Zeit Prager Juden in Menge sich eingefunden hätten und Anstalt machten, sich dauernd anzusiedeln. Der Landeshauptmann lehnte zunächst ein Einschreiten ab, weil nach einem Bericht der Aeltesten, den er einsandte, die Prager Juden ,,nur zum Besuch“ bei ihren hiesigen Brüdern, Schwestern und nahen Blutsverwandten ״zur Hebung der Nächstenliebe“ angekommen seien1). Das Oberamt aber erließ am 7. Dezember 1691 ein Bundsehreiben an die Stände und verlangte von ihnen den Nachweis, ״ob und wieviel, und seit wie lange, und ex quo privilegio sich Juden bei ihnen auf־■ halten, und ob und wieviel sie Schutzgeld zahlen“2). So wurden hin und wieder, bald auf Anordnung des Kgl. Oberamts3), bald auf Befehl des Kaisers4), mehr oder minder vollständige und zuverlässige Judenlisten angefertigt und eingereicht, ohne daß die Angelegenheit wesentlich von der Stelle kam. Niemals wurde die Anzahl der mit Becht Anwesenden klar und genau ermittelt.5). Niemals wurden unberechtigt Vorhandene in größerer Zahl festgestellt und ausgewiesen. Niemals gelang es, sie ״auf einen justum numerum zu beschränken“, wie es die jüdische Heiratsordnung des Kaisers vom 25. September 1) Berndt a. a-. O., S. 36. Zu den Prager Juden gehörte jedenfalls Israel Theo mim, der Schwager des Rabbiner R. Abigedor, s. Anh., S. XCIII, Nach Glogau kam er zwar aus Posen und wird darum Israel Posner genannt. In Wahrheit war er aber aus Prag. Er blieb in Glogau bis zu seinem Tode, und seine Nachkommen, die den Namen Munk führten, bildeten eine sehr angesehene Familie in der Glogau er Gemeinde. 2) Fliedenberg, Tract. jurid. pract. 1. 1 cap. X § 30 Vol I. S. 197. 3) Vgl. die Currende vom 7. Dezember 1691 (Friedenberg a. a. 0.), das Reskript vom 26. Januar 1706 (Berndt, Juden, S. 36), das Patent vom 7. Dezember 1708 (a. a. O., S. 37) und das Reskript vom 26. März 1724 (a. a. 0., S. 39). 4) Vgl. die Kaiserliche Resolution vom 8. Mai 1710, das Kaiserliehe Reskript vom 21. Oktober 1710 (a. a. 0., S. 37) und die Verordnung Kaiser Karls VI. vom 18. Oktober 1714 (a. a. 0., S. 38 f.) und vom 26. Febr. 1716 (a. a. 0., S. 39). ö) Am genauesten scheint noch das Ergebnis der — mir leider nicht zugänglichen — im Januar 1725 begonnenen und am 13. April 1725 abgeschlossenen Zählung zu sein, deren Richtigkeit die Juden-Aeltesten eidesstattlich bekräftigen sollten. Danach wurden damals in den 36 Häusern mit 141 Stuben 278 Judenwirte, 273 Weiber, 334 Söhne, 246 Töchter. 110 Dienstboten, 169 Einwohner, 154 Bediente und mit Amts- Recognition versehene, doch auswärts wohnende Juden, in Summa 1564 Personen vorgefunden (Berndt a. a. 0., S. 40).