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Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung · 1917-01-01 · 1916 (1917) · page 30

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Journal
Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
Volume
1916 (1917)
Date
1917-01-01
Page
– (sequence 30)
Language
German
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IRI
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230 sierte Soldaten‘4 entstanden waren. Ein dritter Streit über Rückstände städtischer Auflagen aus den Jahren 1735 bis 1739 wurde sogar erst von der Kgl. Preußischen Kriegs- und Domänen-Kammer entschieden1). Was ferner der Landeshauptmann des Fürstentums Glogau an Jahreseinkünften von der Judenschaft bezog, ist bereits gelegentlich aufgezählt worden. Die Bezüge änderten sich zwar im Laufe der Zeit bedeutend, besonders durch den Umstand, daß die Juden nach dem dreißigjährigen Kriege sich in der inneren Stadt ansiedelten. Immerhin belief sich das Einkommen des Landeshauptmanns von den Juden am Ende der habsburgischen Herrschaft auf 487 Gulden jährlieh2). Auch andere Vorgesetzte und Beamte gingen nicht leer aus. Die Kommandantur erhielt zum Weihnachtsfeiertage einen großen Strietzel und von jeder Sorte etwas Gewürz und Zucker, ebenso zu Ostern und Pfingsten. Für eine Wache am Feste der Zerstörung Jerusalems bekam sie 15 Taler und für eine solche am Laubenfeste 3 Taler. Am Feste Martini brachten ihr die Juden eine fette Gans oder einen Taler und acht Groschen in barem Gelde. Jeder fremde Jude aber, der in die Stadt kam, hatte ein Einlaßgeld von sieben Böhmen zu erlegen, von denen sechs der Kommandant und den letzten der Wachtmeister-Leutnant nebst der Wache erhielten3). Am wunderlichsten endlich war der Zins von 20 Talern 20 Sgr., den der Dominikaner-Konvent jährlich von ihnen erhob. Sie hatten nämlich 6 Taler jährlich für die Erlaubnis zu erlegen, daß sie auf einem ihnen gehörigen Bauplatz in der Nachbarschaft des Klosters ein Haus hatten erbauen dürfen. Weitere 13 Taler erhob der Konvent dafür, daß man von einigen Fenstern etlicher Judenhäuser das Klostergrundstück sehen konnte und endlich noch einen Taler und 20 Sgr. dafür, daß die Juden eine Grenzmauer nach dem Kloster zu hatten auf führen dürfen. Sehr stark müssen die Rechtsansprüche auf diese Zahlungen nicht gewesen sein. Denn nach der Säkularisation des Klosters verlor der Fiskus den 1l Oben 8. 208, vgl. Berndt a. a. 0., S. 54 ff. 2) a. a. O.. 8. 5G. z, a. a. 0.

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