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Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung · 1917-01-01 · 1916 (1917) · page 29

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Journal
Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
Volume
1916 (1917)
Date
1917-01-01
Page
– (sequence 29)
Language
German
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…/2720904-2721033--28-2725961
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229 Zu dieser nicht allzu bescheidenen Blumenlese staatlicher Steuerforderungen kamen die Gefälle hinzu, die der Bat zu erheben berechtigt war oder sich für berechtigt hielt. Zunächst kamen alljährlich die 200 Gulden zur Erhebung, zu deren Zahlung die Judenschaft im Vertrage von 1668 sich verpflichtet hatte1). Ferner mußten sie zu der Bauchfangsteuer, welche die Stadt zu zahlen hatte, ihren Beitrag für 19 bewohnte Häuser und 39 Bauchfänge auf Grund desselben Vertrages regelmäßig entrichten2). Dazu kamen die Einquartierungs־ lasten, die sie für die erkauften Häuser proportionierlich mit den übrigen Bürgern zu leisten hatten3). An Stadt zoll hatte die Judenschaft nach einem Abkommen mit dem Bat jährlich 12 Fl. zu entrichten4). Für die Wasserversorgung durch Bohrtröge erhob der Bat auf Grund eines Vergleiches seit 1691 jährlich 9 und seit 1726 noch 6 Fl. jährlich5). Endlich hatten einige Haus־ wirte, weil die vorderen Schwellen ihrer Häuser auf städtischem Grund und Boden gelegt oder ihre Haustüren nach einer städtischen Straße zu angelegt waren, noch besondere Grundzinsen an den Bat abzuführen6). Angesichts der täglich anwachsenden neuen Auflagen wurde die Verpflichtung, ältere Gefälle naclizuzahlen, mit einer gewissen Lässigkeit behandelt. Gar zu leicht entstanden dadurch Mißhelligkeiten über die Höhe der nachträglichen Leistungen. Bis zum Jahre 1697 waren die Bückstände aus Contributionsgeldern, die noch aus der Zeit des dreißigjährigen Krieges herstammten, auf 1200 Fl. an gewachsen. Ein langwieriger Bechtsstreit über weitere derartige Rückstände aus den Jahren 1698—1710 wurde im Jahre 1733 dahin entschieden, daß die Judenschaft 3650 Gulden erlegen mußte. Um dieselbe Zeit wurde ein Prozeß anhängig über Steuerreste aus den Jahren 1711—1732, die durch vorgeschossene ,,Fürstentums- und Domestiquen-Lasten, Bekru tensteuer und Verpflegungsgelder für bles- נ) S. oben S. 218, JJerndt, 8. 53. 2) Berndt a. a. O., 8. 50. 53. 3) a. a. O., iS. 54. 4) a. a. 0. ־*) a. a. 0., S. 53 i*. •) a. a. 0., S, 54.

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