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Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung · 1917-01-01 · 1916 (1917) · page 27

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Journal
Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
Volume
1916 (1917)
Date
1917-01-01
Page
– (sequence 27)
Language
German
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IRI
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227 Oppersdorf. Es sei ihm seit seiner siebenjährigen Amtierung keine Angelegenheit so schwer geworden wie diese. Er wolle lieber sein Amt aufgeben, wenn es noch länger dauerte. Denn es liefen zwei Contraria zusammen: auf der einen Seite Liebe, Gerechtigkeit und Gewissen, der Juden Unvermögen und des Kaisers Befehl, die Juden zu schützen; auf der andern aber die gesamten Fürsten und Stände und seine bisherige Freundschaft mit dem Grafen von Dohna. Dazu verdächtigte man ihn noch, als ob er von den Juden bestochen sei und sich darum ihrer annehme. Er habe darum den Kaiser gebeten, ihm diese für ihn so gefährliche Sache abzunehmen. Viele Bitter hätten ihr Vermögen den Juden, die nur von Geldgeschäften leben, an vertraut. Diese besäßen kein Bargeld und könnten auch keines auftreiben. Brüniere man die Juden, so seien ihre Gläubiger und Geldgeber ebenfalls zu Grunde gerichtet. Schließlieh bat er um einen neuen Befehl des Kaisers, werde nun schon daraus was wolle. Die Angelegenheit zog sich noch ein Jahr lang hin. Wie sie entschieden worden ist, läßt sich aus den Akten nicht deutlich entnehmen. Bezahlt werden die Juden mindestens die von ihnen angebotene Summe von 4000 Fl. haben. Fraglich ist nur, ob auf einmal in Bar, oder in Teilzahlungen und Schuldscheinen von Adligen, die sie in Händen hatten1). Zahlen mußten sie auch, trotz des Patentes von 1627, das sie selbst von extraordinären Auflagen frei machte, die 1645 ausgeschriebene und 1661 noch einmal verlangte Türkensteuer, zu der jeder im Lande wohnende und handelnde Jude mit 20 FI. angesetzt war, und wobei der Vermögende dem Unvermögenden aushelfen mußte2). Zahlen mußten sie ferner, und zwar selbstverständlich ״freiwillig”, einen Beitrag zur Hochzeits-Donation, d. h. der Ehrengabe, die die Stadt Glogau dem Kaiser im Jahre 1666 zu spenden hatte3). Am 26. November desselben Jahres erließ auf Be- 1) Vielleicht haben sie bis Ende 1631 die Summe bezahlt und wurde eben daraufhin unterm 21. November 1631 das KaiserHche Mandat erlassen, daß das Patent vom Jahre 1627 sich auch auf sie beziehe und sie allenthalben an den Zollnur Mautstätten nur einfache Gefälle zu erlegen hätten, vgl. ZGJD. IV, 185. 2) Ein Druckexemplar des Oberamtspatents in 1IS. 043 des Bresl. Stadtarchivs Nr. 31. S. auch Berndt, Juden, S. 51. Ein Neudruck dieses Oberamtspatents erschien 1661. 3) Berndt a, a. 0״ S. 50.

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