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Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung · 1917-01-01 · 1916 (1917) · page 25

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Journal
Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
Volume
1916 (1917)
Date
1917-01-01
Page
– (sequence 25)
Language
German
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225 Zahlung und Verproviantierung seines notleidenden Grenz־ kriegsVolkes in Ungarn bedürfe, und daß es gewiß ,,nit aus dem Wege sei, dazu auch von der Judenschaft in Schlesien eine gewisse Geldkontribution zu verlangen‘‘. Vach kurzen Verhandlungen wurde für Böhmen und die Vebenländer die jährliehe Auflage auf vierzigtausend Gulden festgesetzt und den Juden dafür die Zusage gemacht, daß ,,sie und ihre Vachkommen hinführo jederzeit von allen anderen Contributionen, Steuern, Auflagen, auch ordinari und extraordinari Gaben, wie solche immer genannt, gäntzlich und allerdings eximiert, befreyet und entledigt sein, sie auch zu desto besserer Zusammenbringung obbemeldter jährlicher Contribution auf all und jede befreyte Jahr- und Wochenmärkte wie andere christliche Kauf- und Handelsleute zu ziehen und zu reisen gutten fug und macht haben und weder von Bossen noch Wagen oder ihren Perschohnen noch Wahren keine mehrere Mauth, Zoll und Gebühr als die Christen zu reichen und zu geben schuldig sein“ sollten.1) Allein die bittere Vot der Zeit nötigte die Behörden mit eisernem Zwange, selbst die soeben gegebenen bündigen Versicherungen außer acht zu lassen2) oder wenigstens in sehr anfechtbarer Weise daran herumzudeuten. Am 16. Oktober 1628, etwa drei Monate nachdem der Kaiser sein Patent vom Jahre 1627 ausdrücklich noch einmal3) bestätigt hatte, forderte das Oberamt den Oberlandeshauptmann, Grafen Hannibal von Dohna, auf, von den Glogauer Juden achttausend Dukaten einzutreiben, ohne die kaiserliche Entscheidung über die Zahlungs- ])flicht- und den Zahlungsmodus abzuwarten. Die Sache lag so. Die Fürsten und Stände hatten auf dem Fürstentage von 1626 den Glogauer Juden allerdings die Zahlung der genannten Summe als Beitrag zur Kriegskontribution von 600000 Talern, die vom Lande verlangt wurde, auferlegt4). Aber die Juden x) Vgl. das Patent Kaiser Ferdinands II., d. d. 12־. August 1027 und dessen General-Konfirmation, d. d. 30. Juni 1628 a. a. O., auch Staatsarcliiv Glatz, Stände II, Judenabschaffung 1622—1731 und Wolf in ZGJD. IV, 183. 2) Vgl. hierzu das Aktenstück des Bresl. Staatsarchivs Giogau VI Judenabschaffung 1629—1630. S. auch Berndt, Juden, S. 50. 3) d. d. Znaimb 30. Juni 1628, gedruckt bei Weingarten, fascic. divers, jurium 1. 1 P. II, S. 336. Walther, Silesia diplom. II, T. I, c. 24, S. 199. ' 4) Acta publica VI, S. 153.

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