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Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung · 1917-01-01 · 1916 (1917) · page 23

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Journal
Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
Volume
1916 (1917)
Date
1917-01-01
Page
– (sequence 23)
Language
German
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IRI
…/2720904-2721033--22-2725955
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223 liäuser um wenigstens ein Stockwerk haben erhöhen müssen. So konnte es im Durchschnitt auf jedem Grundstück im Vorderhause vier und im Hinterhause zwei Wohnungen mit je einem Zimmer und je einer Kammer geben. Denn mehr als 141 Stuben für höchstens 282 Wirte waren ihnen niemals gegönnt1). Hecht verwickelt gestalteten sich unter solchen Umständen die Eigentumsrechte an den einzelnen Grundstücken. Bei etlichen Häusern gab es drei oder vier, ja bis zu acht Anteilsberechtigte, von denen die reichsten eine Stube und eine Kammer, nicht wenige aber bloß eine halbe Stube ihr Eigen nennen durften2). Selbstverständlich mußten sie froh sein, wenigstens für sich und ihre Angehörigen in dieser drangvoll fürchterlichen Enge ein notdürftiges Obdach zu finden. Für ihre umfangreichen Warenvorräte waren sie einfach darauf angewiesen, Speicher, Stallungen, Keller, Kammern, Gewölbe und Hausböden von den christlichen!Nachbarn zu mieten und darin ihre Wolle, ihr Leder, ihren Talg und Unsclilitt, ihre frischen Hasen- und Kaninchenfelle, ihre rohen Schaf-, Ziegen- und Binderhäute und dergleichen übelriechende Handelsobjekte unterzubringen. Die beinahe zur Unmöglichkeit gesteigerte Schwierigkeit, in dem Wirrwarr Ordnung und Sauberkeit aufrecht zu erhalten, gab jeden Tag zu kleinlichem Zank und Hader Anlaß. Die Anhäufung von Brennmaterialien und leicht entzündlichen Stoffen begünstigte den Ausbruch von Feuersbrünsten, die für die gesamte Einwohnerschaft um so gefährlicher werden konnten, als es noch recht viele Holzhäuser gab recht lässig betrieben. Hin und wieder drückte sogar der Rat selber beide Augen zu. So z. B. als er im Jahre 1719 vier Juden erlaubte, in zwei Christenhäusern vier Stuben gegen jährliche Konzessionszinsen von 24 Talern an den Bat zu mioten (a. a. 0., S. 04). *) Die Ziffern begegnen uns zuerst in einem Reskript Kaiser Karls VI.. d. d. 18. Oktober 1714. Darin heißt es, daß, wenngleich ,,die Benedikt’er Juden ihr ad bene placitum erhaltenes Privilegium durch Zulassung fremder Juden so ge mißbraucht haben, daß eigentlich Grund vorhanden sei, sie gänzlich abzuschaffen, sie für diesmal dennoch, so lange es dem Kaiser beliebt, zu dulden, die fremden alsbald abzuschaffen, die ansäßigen auf die innehabenden 141 Stuben mit je zwei Wirthen zuzulassen seien und außerdem keine Heirat, bis einer von diesen Wirthen oder Wittib- Wirthen und Innleuten mangelt, gestattet werden44 solle. Sie kehren wieder in den Juden-Designationen vom 9. Dezember 1721 und vom Januar/April 1725 und in einer Verfügung des Oberamts vom 1. März 1731 (Berndt, Juden, S. 39. 40. 41). 2) a. a. 0., S. 35.

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