Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Journal
- Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Volume
- 1916 (1917)
- Date
- 1917-01-01
- Page
- – (sequence 22)
- Language
- German
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…/2720904-2721033--21-2725954- Visual Library
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צ 22 jetzt Bailstraße 13. Dazu gehört das ehemals als Nr. 548 der Judenschulgasse bezeichnete Hinterhaus, das jetzt Nr. 4 der Hospitalstraße ist. Auf diesem Grundstück wurde 1879 die städtische höhere Mädchenschule eröffnet, die seit 1895 in das neue große Schulhaus nach der Gryphiusstraße verlegt ist. Nr. 35 ist jetzt Bailstraße Nr. 12 und Nr. 36 Hospitalstraße 51). In diesen nach der heutigen Zählung etlichen zwanzig Häusern (Bailstraße 1—3 und 11—14, Hospitalstraße 3—8, Langestraße 44—49 nebst einigen Baustellen am Schloßplatz) spielten sich anderthalb Jahrhunderte lang die Freuden und Leiden der Glogauer Judenschaft ab. In den zwölf ansehnlicheren Häusern auf der Nordseite der Langenstraße mit der Aussicht auf die bürgerlichen Wohnungen hatten die wohlhabenderen Gemeindemitglieder ihre vergleichsweise bequemeren Wohnungen. Die übrigen mußten wohl oder übel in den anderen 23 Häusern, die außer der Synagoge noch zur Verfügung standen, ihr Unterkommen suchen. Es waren im Durchschnitt hölzerne Vorderhäuser mit noch elenderen Hinterhäusern. Da die Vorderfront sehr schmal war und die Juden nur ganz ausnahmsweise in Bürgerhäusern zur Miete wohnen durften2), werden sie wohl überall die Vorder- Er liat ein schönes Lied über die bei der Belagerung ausgestandenen Leiden und nachher erlebten Freuden verfaßt und es am Ende des erwähnten Büchleins seines Bruders drucken lassen. Ich dächte, daß hiernach die Inschrift richtig erklärt und zugleich deren Yerf. ermittelt ist. Yon den Zahlen 1282 oder 1372 (Blaschke, S. 312) finde ich nichts im Texte. Das Haus kam 1773 in den Besitz Feiwel Sauls, 1797 in den Raphael Feiwels, wohl seines Sohnes, und 1806 in den der Gebrüder Prausnitzer, wahrscheinlieh seiner Erben. Prausnitz hieß der Yerleger, der Arnheims Gebetbuch 1840 an die öffentlichket gebracht hat. Ygl, auch Steinschneider in der MS. LI (1907), S. 236. ג) Berndt, Juden, S. 31—33. Ygl. dazu auch die neuen topograr phischen Untersuchungen Knötels in der Z. XLII (1908), S. 56f. 2) Daß solche Fälle, und zwar zeitweise nicht gerade selten, vorkamen, ersieht man z. B. aus der Resolution Kaiser Josephs I. vom Jahre 1710, die vorschreibt, daß ,,zur Abstellung vieler Aergernisse Juden und Christen in einem Zimmer oder Kammer nicht zusammen wohnentc sollen und daß, ,,wenn gleichwohl einige Juden dergleichen Wohnungen um baares Geld erkauft oder den Zins dafür anticipando erlegt“ hätten, ihnen das bona fide jausgelegte Geld ersetzt wrerden müsse, Wenn aber Juden in Christenhäusern unvermengt mit Christen sich aufhalten, so sollen sie dabei ,,bis auf Amtsuntersuchung, Reduction und Sentenz“ zugelassen werden (Berndt, Juden, S. 38). Die Ausführung einer solchen Untersuchung wurde dann, wie die endlos wiederkehrenden Klagen des Rats beweisen, meist