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Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung · 1917-01-01 · 1916 (1917) · page 19

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Journal
Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
Volume
1916 (1917)
Date
1917-01-01
Page
– (sequence 19)
Language
German
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…/2720904-2721033--18-2725951
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219 meinäe lebten, und einige zwanzig arme Familien, die sieh mit ihren Kindern kaum das liebe Brot verdienten, angewachsen waren1). Schon jetzt bemühten sie sieh deshalb eifrig, weitere Grundstücke, die nicht der städtische Jurisdiktion unterlagen, zu erwerben. So erklärt es sich, daß sie bereits 1673 für ein neu erbautes Haus an das Schloßamt 4 Taler jährlich und von 1677 an für ein ehemals den Dominikanern gehöriges Grundstück dem Dominikaner-Konvent jährlich 200 Taler mit 6 Prozent zu verzinsen hatten2). Da brach ein Jahr später ein neues schweres Verhängnis über die noch immer nicht abgeschlossene Bautätigkeit herein. Am 7. Oktober 1678 wurde die Stadt ,von eiAer.großen Feuersbruiist• heimgesucht3). Es war gerade g^ge^i'Ende der Herbstfeiertage, am Hoschana rabba, als etliche;*ludenhäuser, und darunter das, das der Gemeinde am teuersten war, die Synagoge, eingeäschert wurden. Die Obdachlosen strebten nun danach, auf der Fischerei des Domes, die zur Schloßgerichtsbarkeit gehörte, das Beeht der Ansiedelung zu erwerben. Der Landeshauptmann wies sie jedoch ab und erlaubte den Aeltesten auf ihre flehentliche Bitte um Hilfe und Mitleid nur, höchstens vorläufig eine zeitweise Unterkunft dort zu finden. Immerhin verstanden sie es, den Zwischenzustand bis in das zweite Jahrzehnt des achtzehnten Jahrhunderts auszudehnen. Erst am 18. Oktober 1714 erging der endgültige Bescheid, daß das Bethaus auf der Fischerei nicht errichtet werden dürfe4). Seitdem blieben sie auf das alte Judenviertel in der inneren Stadt, wo sich allerdings ihr Grundbesitz inzwischen auf 36 *) Bernclt, Juden, S. 36. Nack dem Berndt unbekannt gebliebenen ,,Erwiderungen, waß ein oder andere Stände auf die Oberamts-Verordnung wegen der im Lande befindlichen Juden geantwortet haben”, wohnten in Glogau unter dem Burggrafen-Amt einige zwanzig Jahre später (im Jahre 1694) bereits 105 Familien, die an Staatssteuern 1330 Taler, an das Schloß 484 Ctld. 30 Kr., für das Schlachthaus 50 Gld.. für Einquartierung 160 Gld. und an die Dominikaner 16 Gld. 30 K1*. zu zahlen hatten. Dazu die Bemerkung, daß die Stadt Glogau keine Juden dulde, aber heftig über die ihr zugefügten Schäden jammere und behaupte, daß tatsächlich mehr als 1500 Juden anwesend seien (Wien, allgem. Archiv d. Min. d. Innern IV, T. 1). 2) Berndt, Juden, S. 33 f. 3) Berndt, Glogau, II, 58. 4) Berndt, Juden, S. 35.

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