Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Journal
- Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Volume
- 1916 (1917)
- Date
- 1917-01-01
- Page
- – (sequence 13)
- Language
- German
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213 kam ein vorläufiger Vergleich zustande, nach welchem der Eat die Stellen auf der langen Gassen von Tobiae Müllers Brandstellen bis zu Friedrich Aschenborns Brauhause auf gemessenen Befehl des Kaisers an die Juden abtrat. Doch mußten die Käufer sich verpflichten, die vom Kaiser, den Fürsten und Ständen auferlegten Steuern an die Stadtrentei zu zahlen und die Judenältesten die Bürg- Schaft dafür übernehmen. Auch mußten die Stellen jederzeit Schatzung, Geschoß, Kriegsanlage, Einquartierung und andere Kontribution und sonstige bürgerliche Beschwerden ordinarie et extraordinarie tragen und dafür von Ostern ab auf ewige Zeiten die ersten zwei Jahre 200 Mark, dann aber 100 Mark in vierteljährlichen Teilzahlungen an die Stadtrentei erlegen. Jedes Brau-Urbars und Handwerks, mit Ausnahme der zu ihrer eigenen Notdurft unentbehrlichen, mußten sie sich enthalten und die auf einigen Grundstücken haftenden Brau- Urbare dem Eat zu weiterer Uebertragung an andere Bürger überlassen. Die Stellen und Gebäude sollten vom Gericht abgeschätzt und die Kaufsummen in mäßigen Terminen gezahlt werden. Ferner sollte es den künftigen Eigentümern obliegen, weil die erkauften Stellen unter Amtsjurisdiktion kamen und die städtische Jurisdiktion dadurch geschwächt wurde, dieselben an St. George (23. April) dieses Jahres mit 1000 Bthlr. zu redimieren. Endlich sollten die Blutgerichte auf diesen Baustellen in bestimmten Fällen der Stadt verbleiben. Und alles dieses noch dazu mit dem Vorbehalt, daß die Zugeständnisse ״der Stadt an ihren wohlerworbenen Privilegien unschädlich und unnachteilig sein sollen, insbesondere, daß sich der Eat durchaus nicht seines von Herzog Johann erkauften Privilegiums de non amplius recipiendis judaeis begebe.“ Sonderlich wert- und wirkungsvoll war für ihn die immer wiederkehrende Berufung auf den Gnadenbrief Herzogs Hans den Grausamen keineswegs. Denn wie dem Eate wohl bewußt war, hatte ihm der Kaiser schou am 8. Mai 1623 nach Anhörung der Appellationsräte in Prag seinen ungegründeten Hinweis scharf verwiesen, auch anbefohlen, die Kaiserlichen Eegalia flink‘!• nicht in Erörterung und Zweifel zu ziehen, weil in dem angeblichen Privilegium Herzog Johanns kein Wort davon, die gegenwärtigen Juden nicht zu dulden, zu finden wäre. Wäre das aber auch der Fall, so könnte das den Kaiserlichen Begalien keineswegs präjudizieren, weil Johann