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Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung · 1916-01-01 · 1915 (1916) · page 7

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Journal
Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
Volume
1915 (1916)
Date
1916-01-01
Page
– (sequence 7)
Language
German
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IRI
…/2720904-2721035--06-2725904
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7 Gottes, der Gegenwart und Wirksamkeit des Heiligen. Wohl hat die Religion an sich kein Interesse daran, daß das Wirken Gottes in der Form der Naturgesetze sich darstellt. Aber auch in der Gesetzlichkeit des Seins und Geschehens erfaßt das religiöse Bewußtsein die Wirksamkeit Gottes, dessen Wesen sich im Sittlichen offenbart. Gerade die Propheten Israels haben in Weltschöpfung und Weltregierung, in der Gesetzlichkeit der Natur und Geschichte das Wirken des Einen Gottes erfaßt. Der Begriff des Wunders, welcher eine Aufhebung der Naturgesetze durch Gott enthält, gehört nicht rein der Sphäre der ihrer selbst gewissen Frömmigkeit an, sondern ist eine theoretische Stellungnahme des religiösen Nachdenkens gegen die Beschränkung Gottes durch die Gesetzlichkeit der Natur. Das religiöse Bewußtsein kennt von sich aus gar keine Gesetze der Natur, sondern ist allein das Erlebnis der Wirksamkeit Gottes, unabhängig von der Reflexion über die Form dieses Wirkens. Der Begriff des Wunders ist kein Begriff der Religion, sondern der religiösen Reflexion. Die Religions- Philosophie als Wissenschaft aber kann einen Widerspruch gegen die Grundlagen der Wissenschaft nicht anerkennen und weist das über die Form göttlichen Wirkens reflektierende Denken an die Voraussetzungen der Naturerkenntnis, die Gesetzlichkeit der Natur. Andererseits ist für das religiöse Bewußtsein die von der Reflexion geforderte strenge Anerkennung der Naturgesetzlichkeit schwierig, denn das Erleben der Allmacht des Heiligen läßt keine Schranke zu. Einen Ausweg böte die Unterscheidung von Erlebnis- Wirklichkeit und der in den Methoden der Wissenschaft konstruierten Natur. Gerade die Rationalisierbarkeit der Erlebnis- Wirklichkeit durch die Wissenschaft aber läßt diesen Weg nicht gangbar erscheinen. Die Gesetzlichkeit der Wirklichkeit ist eine Tatsache, die in ihrer unbedingten Geltung das religiöse Bewußtsein wohl als heterogen empfindet. Was es dagegen auf bieten kann ist aber allein die sichere Gewißheit, daß gleichwohl Gottes Wirksamkeit sich so gewiß siegreich behauptet, als die Gesetzlichkeit der Wirklichkeit, wie alles Sein seine Wirklichkeit durch Gott eihält. Das religiöse Bewußtsein schöpft diese Kraft seines Glaubens nicht aus Theorien, sondern aus der bewußten Parteinahme für das Gate, aus dem Erlebnis des Guten als Wille Gottes. Ihre Unabhängigkeit vom wissenschaftlichen Denken be-

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