Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Journal
- Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Volume
- 1913 (1914)
- Date
- 1914-01-01
- Page
- – (sequence 84)
- Language
- German
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44 As‘arijja hin, indem er bemerkt, dass sie auf alle Fragen betreffend die göttliche Weltregierung immer die eine Antwort zur Hand haben: so hat es Gott gewollt;94) doch ist aus dem Zusammenhang bei Maimuni nicht die ganze Tragweite ihres voluntaristischen Prinzips ersichtlich. Mit allem Nachdruck betonen sie die Absolutheit des göttlichen Willens, seine Unabhängigkeit von jeder Norm, zunächst vom Sittengesetz, — eine Ansicht, zu welcher der Grund bereits gelegt war in der Skepsis des Karneades, welcher die Frage aufwarf, in. welchem Sinne von Tugend bei Gott die Rede sein könne, da die Tugend über dem ist, der sie hat, über Gott aber nichts sein darf.95) Aus der Anschauung, dass der Unterschied zwischen gut und böse, Recht und Unrecht, lediglich durch den Willen Gottes entsteht, folgt von selbst, dass dieser Unterschied für. Gott nicht existiert, und die Asarijja werden nicht müde in allerlei Wendungen zu wiederholen, dass es nicht zulässig sei von Gott zu sagen, es sei für ihn notwendig oder die Billigkeit fordere dies und jenes.96) Wie sich an einigen Beispielen zeigen lässt, schrecken sie auch vor den absurdesten Behauptungen nicht zurück, wenn es gilt ihr Prinzip konsequent durchzuführen. So ist es eine bekannte Streitfrage zwischen ihnen und den Mutaziliten, ob es möglich sei, dass Gott Jemanden etwas gebietet, was er zu leisten nicht imstande ist. Die Asarijja finden nichts Anstössiges in diesem Gedanken, obgleich ein solches Verfahren unter den Menschen für ungerecht gilt. Allein, meinen die Asarijja, was von unserer Seite Unrecht ist, ist es darum nicht von Seiten Gottes, da eben die Kategorie von gut und böse für Gott überhaupt keine Geltung hat.97) Aus dem gleichen Grunde halten sie es für wohl 94) More 111,17, dritte Ansicht, vgl. das. c. 23 und 26. An letzter Stelle führt Maimuni einzelne Stellen aus Midrasch und Talmud an, welche dem ersten Anschein nach mit der Ansicht der Asarijja, dass den Geboten und Verboten kein Vernunftgrund unterzulegen ist, übereinstimmen. ör>) Vgl. Sextus adv. Math. IX, 176; Zeller III, 1, S. 510 A 1. ö({; Al-Razi, S 147: *JjÄ**L adJi bi . . . 97) Mawakif, S. 153: Ua\5 L*J Ljjs.^ oLLlj b5 Lc ouAaj . . . (^5׳^־ *•*** iuJx bS aj! q./6 . . . LäjS. Ibn-Hazm III, S. 71: b) OuAXj 0■״« ^Jutj *JUi U Js/ ^i ^b yiAJi olLu is£&J«3 »Li 22C.J jäXJI \äJL>^ ^Jlc: L^xjJsjtj ^*2 ^Jo *L*! ,JLtJ. \tJi-