Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Journal
- Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Volume
- 1913 (1914)
- Date
- 1914-01-01
- Page
- – (sequence 83)
- Language
- German
- Belongs to
- journal volume
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/2720904-2721037--082-2725876- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
43 besteht, wie wir bereits einmal angedeutet haben, eine merkwürdige Beziehung. Der Charakter von gut und böse ist nicht im Wesen der Handlungen selbst begründet und mit ihnen untrennbar verbunden, sondern wird ihnen von aussen durch die Bestimmung Gottes aufgeprägt. An sich sind die Handlungen weder gut noch böse, sondern sie werden es, je nachdem das Gesetz sie gebietet oder verbietet. Wenn aber Gott gut und böse mit einander vertauschen und verbieten wollte, was früher geboten war, und umgekehrt, so wäre das keineswegs der Vernunft widersprechend, und das Verhältnis von gut und böse würde sich dann umkehren.93) Ganz analog dieser Ansicht vom Sittlichen ist die Ansicht der As‘arijja vom Naturgesetz. An die Stelle eines innerlichen, sachliehen Zusammenhanges der Dinge setzen sie eine äussere von Gott gewollte Verbindung, an die Stelle des Naturgesetzes eine blosse Gewohnheit, die jeden Augenblick abgeändert werden kann. Wie aber sollen wir das Prinzip nennen, aus welchem beide Ansichten gleichsam wie aus einer Wurzel hervorgehen? Wir können es am besten als Voluntarismus bezeichnen. Keine Lehre ist für die Asarijja so charakteristisch als die Vor- Stellung von dem schrankenlosen, durch keine Norm gebundenen göttlichen Willen. Diese Vorstellung bildet gleichsam den Mittelpunkt ihres Systems, ist von grundlegender Bedeutung für ihre ganze Anschauung. Sowohl die sittliche, als auch die natürliche Weltordnung, beruht ausschliesslich auf dem Willen Gottes, der für unsere Vernunfterkenntnis nicht zugänglich ist, und an den wir keinerlei Massstab, der für unser Tun güt, heranbringen dürfen. Es lässt sich kein Grund dafür angeben, und wir vermögen es ebensowenig einzusehen, warum gewisse Handlungen geboten, andere verboten sind, wie es sich logisch begründen lässt, warum mit der Erscheinung A die Erscheinung B verbunden ist, obgleich sie in Wirklichkeit nichts mit einander gemein haben. Bereits Maimuni weist auf den Voluntarismus der m) Mawakif, S. 135: . . . . . . La La vJLäiL. Vgl. Ibn-tjazm III, S. 72: Ä-LotJ (^■׳*׳ *dl ^5•. Vgl. das. S. 74 und Al-Razi S. 147.