Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Journal
- Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Volume
- 1912 (1913)
- Date
- 1913-01-01
- Page
- – (sequence 31)
- Language
- German
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…/2720904-2721013--30-2725765- Visual Library
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31 politische Freiheitsrausch von 1848 dazu bei, das Interesse für die religiösen Angelegenheiten in den Hintergrund zu drängen. Der Gemeindeverband löste sich ganz auf. Allen Beamten mussten ihre Aemter aufgekündigt werden1). Mittel zur religiösen Belehrung der Erwachsenen, zur Erziehung und zum Unterricht der Jugend und zur Unterstützung der Armen gab es nicht mehr. Nur ephemere Gebilde von Gemeinden unter verschiedenen Bezeichnungen2), die nicht leben und nicht sterben konnten, und daneben einige von Alters bestehende Vereine und Verbände sorgten notdürftig dafür, ג) Am 30. April 1848 schrieb das Ober-Vorsteher-Kollegium an alle Beamten: ״Die Ihnen nicht unbekannten finanziellen Verhältnisse unserer Gemeindekasse versetzen uns in die traurige Notwendigkeit, Sie zu benachrichtigen, dass wir Sie nur bis zum 1. Juli c. in den von Ihnen bisher versehenen Funktionen belassen können, da wir nicht im Stande sind, die zur Zahlung ihres Gehaltes notwendigen Mittel aufzubringen.“ Am 21. Juni machte dasselbe Kollegium bekannt, dass es zum 1. Juli sein Amt niederlege und berief auf den 29. Juni eine General-Ver- Sammlung aller Gemeindemitglieder, in welcher darüber entschieden werden sollte, ob die gegenwärtige Gemeinde nach dem bisherigen Statut weiter fortgeführt, oder ob sie völlig aufgelöst, oder endlich, ob sie so organisiert werden solle, dass die Finanzverhältnisse und namentlich die Armenpflege einem zu ernennenden Verwaltungsausschuss übertragen, die Kultusverhältnisse dagegen besonderen Kirchengesellschaften überlassen werden mögen. Eine von dieser General-Versammlung erwählte ״Kommission zur Regulierung der Gemeinde-Angelegenheiten“ bat dann bereits am 3. Juli durch einen Öffentlichen Aufruf die Mitglieder der ganzen Gemeinde, sie auf kurze Zeit mit freiwilligen monatlichen Beiträgen zu unterstützen, damit wenigstens die Fürsorge für die Armen nicht unterbrochen werden müsste. (Nach Nachrichten in der Breslauer Tagespresse und einigen Drucksachen, die sich in meinem Besitze befinden. Akten scheinen damals nicht geführt worden zu sein.) 2) Im November 1848 bildete sich zunächst auf ein Jahr eine ״israelitische Gemeinde“, die einen Nachtrag zu den Statuten von 1826 entwarf. In § 1 dieses Nachtrags wurde bestimmt, dass ״die Kultus-Angelegenheiten aus dem Bereich der Gemeinde-Verwaltung völlig ausscheiden und lediglich der freien Selbstbestimmung überlassen bleiben“. Die eingehenden Beiträge — jeder musste wenigstens zwei Taler jährlich zahlen — dienten zur Armen- und Krankenpflege. Vor Ablauf des Jahres sollte eine neue Gemeinde-Versammlung über die Fortdauer oder Auflösung dieser Gemeinde beschliessen. Daneben bestanden die ״Altgläubigen“ fort, die ihren Verband jetzt ״alte jüdische Kultus-Gemeinde“ nannten, und bildete sich eine zweite ״Jüdische Kultus-Gemeinde“, die das ״dermalige zeitgemässe Rabbinat, den Gottesdienst in der grossen Synagoge der Gesellschaft der Brüder, die Religions-Unterrichts-Anstalt und den Beerdigungsverein von 1844 zunächst auf drei Jahre unterstützen und erhalten wollte“. Nach einem Bericht vom 5. Februar 1851 betrugen die Jahres-Einnahmen dieser Gemeinde — armselig genug für jene Zeit — 1868 Thlr. 7 Sgr. 7 Pfg. und die Ausgaben 1677 Thlr. 21 Sgr. 6 Pfg.