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Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung · 1913-01-01 · 1912 (1913) · page 25

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Journal
Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
Volume
1912 (1913)
Date
1913-01-01
Page
– (sequence 25)
Language
German
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IRI
…/2720904-2721013--24-2725759
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25 1812, die den Juden die Zulassung zu solchen Aemtern verbürgten, für aufgehoben1). Den tapferen jüdischen Kämpfern, welche die Freiheitskriege als Freiwillige mitgemacht hatten, wurde eröffnet, dass sie die königlichen Verheissungen, die den freiwillig eintretenden Streitern eine Versorgung im Staatsdienst in Aussicht stellten, ihres Glaubens willen nicht geltend zu machen imstande seien2). Trotz der im Edikt von 1812 ausdrücklich ausgesprochenen Zulassung zu Gemeindeämtern, wurden sie des erworbenen Rechtes, zu Bürgermeistern, Dorfschulzen, Schiedsmännern, Feldmessern und sogar Scharfrichtern und Abdeckern gewählt zu werden, um ihres Glaubens willen für verlustig erklärt3). Den jüdischen Rittergutsbesitzern wurde das Recht, die ritterliche Uniform zu tragen4), und den jüdischen Soldaten die Aussicht, zu einem höheren Range als dem eines Unteroffiziers aufzusteigen, genommen5). Zu den gesetzlich vorgeschriebenen alljährlichen Landwehrübungen wurden nur die ehemaligen gemeinen jüdischen Soldaten, und nicht die auf dem Felde der Ehre zu Offizieren ernannten Juden einberufen, um die Christen vom Anblick eines jüdischen Befehlshabers zu entwöhnen. Bald sogar noch mehr. Die mit dem eisernen Kreuz und dem Offiziersdiplom aus dem Kriege heim־ gekehrten jüdischen Freiheitskämpfer mussten aus dem Heere aus־ scheiden, wenn sie sich nicht zu Gemeinen herabgesetzt sehen wollten6). Kränkend und erbitternd wirkte das unverdiente Unrecht auf die Juden. Es gab allerdings eine ganze Anzahl von Ehrenmännern^ die mutig und unverzagt der alten Fahne treu blieben. Aber zahlreiche nach Aemtern und Ehrenstellen heisshungerige Jünglinge drängten sich zum Taufbecken. In dumpfer Resignation verharrte die grosse Masse. Die neue Gesetzgebung hatte ihr die bisherige Organisation genommen. Ein gesetzlich anerkanntes Judentum gab ג) S. die Bekanntmachung des Geh. Staatsministeriums vom 4. Dezember 1822 (a. a. O., S. 281 f.). Eduard Gans war ein Enkel Eiiah Fränckels, des Bruders des Berliner Oberlandesrabbiners David Fränckel (Landshuth □חולדות אנשי ש S. 59). 2) Vgl. das Min.-Reskr. vom 18. November 1826 (v. Rönne u. Simon, S. 281, I. Freund, I, S. 231 ff., II, 465 ff.). 3) Vgl. § 89 der revid. Städte-Ordnung vom 17. März 1831, Min.-Reskr. vom 4. Mai 1833, Kab.-Ordre vom 29. April 1835, Min.-Reskr. vom 31. Juni 1820 und Min.-Reskr. vom 24. November 1820 (a. a. O., 382 ff.). 4) Kab.-Ordre vom 2. August 1841 (ä. a. O., S. 49 f.). 5) W. Freund, zur Judenfrage I, S. 114, I. Freund, I, S. 239, Anm. 24. 6) W. Freund, a. a. O.

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