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Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung · 1913-01-01 · 1912 (1913) · page 19

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Journal
Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
Volume
1912 (1913)
Date
1913-01-01
Page
– (sequence 19)
Language
German
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IRI
…/2720904-2721013--18-2725753
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19 In der Tat ging der Staatskanzler mit der Energie, die in allen seinen Massnahmen ihn auszeichnete, sofort an die Ausführung des Gesetzes, und mit besonderer Genugtuung erfüllte es die jüdischen Freunde der Aufklärung, als der Staatsrat von Schuckmann im unmittelbaren Aufträge des Königs schon am 2. November 1812 ein Rundschreiben zur Ausführung des § 39 erliess, das von dem wahrhaft landesväterlichen Wohlwollen des Monarchen für die jüdischen Interessen lautes Zeugnis ablegt1): ״Das Kgl. Departement des Kultus und öffentlichen Unterrichts“, heisst es darin, ״ist überzeugt, dass es dem Geiste der Preuss. Regierung gemäss sei, das Bessere zu befördern und einzuleiten, ohne es zu befehlen und durch Zwang anzuordnen; dass in einer Sphäre von Gegenständen, die so innig mit dem Gewissen verbunden, und so sehr von der vorgefassten Meinung abhangen, die Abänderungen aus der Mitte der Judenschaft selbst so viel wie möglich hervorgehen müssen, wenn sie wohltätig und dauerhaft ausfallen und wirken sollen. Daher will vor allen Dingen das Königl. Departement die wahre Meinung der besseren Mehrheit der Judenschaft selbst, über die wichtigen Gegenstände, die jetzt zur Sprache kommen sollen, erforschen, um sie mit den allgemeinen Grund- Sätzen über Reformen dieser Art zu vergleichen, sie zu benutzen, wenn sie richtig und durchgedacht erscheinen, und um sie zu berichtigen, wenn sie schädlich sein könnten oder irrig wären“. ״Hiernach und da die jüdische Gemeinde zu N. eine der zahlreichsten und gebildetsten ist, wird hiermit auf den Auftrag des Königl. Departements des Cultus und öffentlichen Unterrichts dieser Gemeinde eröffnet, sich zu versammeln und ohne unsre Einmischung frei nach Formen, die sie selbst bestimmen mag, aus ihrer Mitte und aus den ihnen in der Provinz wohl bekannten und geschätzten Glaubensgenossen zwei Mitglieder zu wählen, die sich bereit finden lassen werden, mit gedachtem Königl. Departement über die vorzunehmenden Abänderungen Rücksprache zu nehmen“. ״Dem Königl. Departement liegt aber sehr viel daran, dass diese Wahl ganz frei geschiehet, damit nicht etwa die blos nach dem Urtheile des Publikums sogenannten aufgeklärten Juden, sondern diejenigen, die durch ihre Sitten, ihre Grundsätze, ihre Kenntnisse und ihren Glauben, als wirkliche Repräsentanten ihrer Gemeinde angesehen werden können, gewählt werden“. x) Zum ersten Mal gedruckt bei W. Freund, zur Judenfrage I, 196 f. dann korrekter in meinem ״Jahrbuch“ 1891, S. 71 f.

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