Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Journal
- Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Volume
- 1912 (1913)
- Date
- 1913-01-01
- Page
- – (sequence 18)
- Language
- German
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18 gemacht hatte, blieben zwar bei der Schlussfassung, die das Gesetz erhielt, zunächst unberücksichtigt. Noch in letzter Stunde wurden durch den Geh. Obertribunalsrat Pfeiffer1) und den jüdischen Gemeindeältesten David Friedländer2), deren Aeusserungen der Staatskanzler Hardenberg erbeten batte, manche wesentlichen Aenderungen, besonders in bezug auf die Mischehen, die Zulassung zu öffentliehen Aemtern und die Dienstpflicht im stehenden Heere in den Entwurf hineingearbeitet. Jedenfalls herrschte allgemeiner Jubel, als das Edikt am 11. März 1812 bekannt wurde, das sogleich in § 1 bestimmte: ״Die in unseren Staaten jetzt wohnhaften, mit General-Privilegien, Naturalisations-Patenten, Schutzbriefen und Kon- Zessionen versehenen Juden und deren Familien sind für Einländer und Preussische Staatsbürger zu erachten“, und der am Schluß im § 39 sogar vorsieht: ״Die nötigen Bestimmungen wegen des kirchpichen Zustandes und der Verbesserung des Unterrichtes der Juden werden Vorbehalten, und es sollen bei der Erwägung derselben Männer des jüdischen Glaubensbekenntnisses, die wegen ihrer Kenntnisse und Rechtschaffenheit das öffentliche Vertrauen geniessen, zugezogen und mit ihrem Gutachten vernommen werden.“ Die Aeltesten der Berliner Judenschaft erschienen persönlich beim Staatskanzler und drückten in überschwänglichen Worten ihren Dank und ihre Ehrfurcht aus. Die Breslauer Aeltesten schrieben ihm: ״Welche Worte haben die Grösse des Umfangs, um die Dankgefühle kräftig an den Tag zu legen, die uns bei Erblickung der uns nun zu Theil gewordnen Würde, der Klasse der Staatsbürger einverleibt zu sein, ergriffen. Wollten wir uns auch der gesuchtesten Ausdrücke hierbei bedienen, so würden solche doch nur sehr schwach das Mass bezeichnen und immer noch weit hinter unsern Empfindungen Zurückbleiben.“ Die Königsberger äusserten sich, wie folgt: ״Begnügen müssen wir uns mit der Versicherung, dass wir das Zutrauen, das Se. Majestät uns durch Erhebung zu wirklichen Staatsbürgern bezeugt, zu verdienen suchen und so auch die Gnade Ew. Exzellenz rechtfertigen werden.“ Die Vorsteher der Potsdamer jüdischen Gemeinde rühmten das Edikt dem Staatskanzler gegenüber als ein Denkmal der Unsterblichkeit, welches unvergänglich bleiben wird, sowie ״von unsern Kindern und Kindes-Kindern Ihr Andenken gesegnet sein wird“. *) I. Freund, Bd. I, S. 178 ff, Bd. II, S* 327 ff. 2) a. a. O. I, 181 f., II, 335 ff.