Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Journal
- Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Volume
- 1912 (1913)
- Date
- 1913-01-01
- Page
- – (sequence 15)
- Language
- German
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…/2720904-2721013--14-2725749- Visual Library
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15 der Lebensberufe wurde etwas erleichtert und die Liste der Waren, mit denen der Handel gestattet war, wurde um ein Geringes verlängert. Wesentlich aber blieb es beim alten, und die neue Verfassung war im Grunde auch nur eine ״engherzige Verordnung, welche ihr hauptsächliches Augenmerk von neuem auf den Geldbeutel der Juden richtete411). So hielten die Staatslenker an dem bisherigen System beschränkter und abgestufter Freiheiten, ungleicher Verfassungen, rege erhaltener Hoffnungen und unerfüllter Erwartungen so lange fest, bis sie sich durch die Gewalt der weltgeschichtlichen Ereignisse gezwungen sahen, die Kammerknechte des heiligen römischen Reiches deutscher Nation in Königlich Preussische Staatsbürger umzuwandeln. Am klarsten und präzisesten kommen die leitenden Grundsätze, die für die spätere Entwicklung massgebend wurden, zum Ausdruck in der Staatsschrift, mit der am 17. Juli 1809 der damalige Kultusminister Wilhelm von Humboldt die Gesetzes Vorlage, die die Wiedereinsetzung der Juden in die bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte zum Gegenstand hatte, begutachtete* 2). Die schweren Heimsuchungen, die der grosse korsische Imperator im ersten Jahrzehnt des vorigen Jahrhunderts über das Vaterland brachte, bewogen den König, auf die Ratschläge der Staatsmänner zu hören, die mutigen Sinnes auf neuen unbetretenen Pfaden die Rettung des Vaterlandes finden wollten. Die Stein-Hardenberg’sche Gesetzgebung ging darauf aus, die im verkleinerten und verengerten Preussen noch vorhandenen geistigen und materiellen Kräfte zu entfesseln und sie zu einer Schutz- und Trutzmauer gegen den Landesfeind zu verwenden3). Der hörige Bauer erhob sich zu einem freien Grundbesitzer, der seine Arbeitskraft für den eigenen Acker verwerten durfte. Die Bewohner der Städte begannen mit Lust und Liebe ihr Gemeinwesen selbständig zu verwalten. Da schlug auch für die Juden die Stunde der Erlösung. Schon seit dem Regierungsantritt Friedrich Wilhelms II. waren die Aeltesten der drei Grossgemeinden des Staates, Berlin, Breslau und Königsberg unermüdlich bestrebt, den Behörden darzuv. Rönne und Simon, S. 215, Anm. 2. 2) Wilhelm v. Humboldts politische Denkschriften, herausgegeben von B. Gebhardt, Bd. I, S. 314, auch abgedruckt von I. Freund, Emanz. d. Juden in Preußen II. 269—282. 3) Vgl. Alfr. Stern, Abhandlungen und Aktenstücke zur Gesch״ der preuss. Reformzeit, S. 147. 169. 227 ff. Kalisch, a. a. O., S. 116 f.