Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Journal
- Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Volume
- 1912 (1913)
- Date
- 1913-01-01
- Page
- – (sequence 11)
- Language
- German
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11 liehe Rechte hatten, und deren Vorrechte erblich waren1). Dann kamen die Privilegierten, die das Recht besassen, mit einigen Arten von Waren zu handeln, ohne dass ihre Rechte erblich waren, wenngleich bei ״offenen“ Privilegiis auf ihre Kinder Rücksicht genommen wurde2). In dritter Linie standen die Tolerierten, die ebenfalls ebenslängliches Aufenthaltsrecht besassen, aber meist auf Hausier- und Trödel-Handel angewiesen waren3). Noch beschränkter in ihren Rechten waren die Fixentristen, die gegen eine bestimmte jährliche Abgabe, fix Entree genannt, die Erlaubnis hatten, sich eine gewisse Zeit aufzuhalten, oder ohne Entree ab- und zureisen zu dürfen4). Hierzu kamen endlich die Schutzgenossen, denen jeder Handel verboten war. Das waren die Gemeindebeamten und die privaten Angestellten5). Denn die Generalprivilegierten und die Privilegierten hatten die Befugnis, junge Handelsbediente aufzunehmen. Diese wurden älter und trieben, wenn auch im Geheimen, eigenen Handel. Die Befugnis artete daher bald in eine Art Erteilung der Toleranz von bevorrechteten Juden an minder bevorrechtete Glaubensbrüder aus6). 2) Im Jahre 1776 gab es deren 17 mit 58 Familienmitgliedern und einem Dienstpersonal von 411 Seelen. 2) Privilegierte gab es 1776 19 mit 103 Familienangehörigen und einem Dienstpersonal von 183 Seelen. 3) Deren gab es 152. Zu ihrer Klientel gehörten 1329 Personen. 4) Deren gab es 34 mit einer Gesamt-Seelenzahl von 163 Personen. s) Im Jahre 1776 gehörten dazu bei der Gemeinde: 1 Rabbiner, 2 Beisitzer, 2 Judenbeschneider und 1 gewesener Beschneider, 1 Schul- und Gemeindediener, 2 Totengräber, 2 Krankenwärter, 2 Krankenwärterinnen, 2 Tauchweiber, 1 Lazareth-Koch, 1 Kassierer der Gemeinde (Jes. Levi Berliner), 1 Gemeinde- Schreibmeister, 2 Aerzte (Dr. Koreff und Dr. Warburg), 1 Briefträger, 2 Schulmeister und 1 Schulsänger; bei der Fleischerei: 1 Fleischer, 1 Plautzen-Rabbiner oder Aufschauer, 2 Viehstecher, 1 Ausäderer, 1 Einkäufer, 3 Fleischerknechte, 1 Lehrjunge; beim Lazareth: 1 Lazareth-Schammes oder Aufseher, 1 Kranken- Inspektor und 7 Famulizpersonen; beim Begräbnis: 1 Aufseher des Begräbnisplatzes, 1 Särgemacher, 1 Leichenwagenführer; und bei den privilegierten Privat-Svnagogen: 8 Vorsänger, 1 Vorleser, 4 Aufwärter und 3 sonstige Beamte. Zusammen also nicht weniger als 62 Beamte, von denen die meisten Familienväter waren. 6) Vgl. v. Rönne und Simon, S. 226. Welchen erstaunlichen Umfang in kurzer Frist dieses eigenartige Schutzverhältnis annahm, ersieht man aus den beiden Proben, die ich als besonderen Anhang (S. 36 ff.) mitteile. Sie beziehen sich auf den Kattun- und Zitz-Fabrikanten Moses Heu mann aus Barby und den Landrabbiner Joseph Jonas Fränckel. Die Quelle ist das ״Seelenregister der Breßlauer Judenschaft nach derselben Anzahl, Geburtsort, Alter, Geschlecht und Gewerbe“, welches