Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Journal
- Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Volume
- 1912 (1913)
- Date
- 1913-01-01
- Page
- – (sequence 12)
- Language
- German
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12 Zur geistigen und sittlichen Veredlung der Juden konnte diese Gesetzgebung nichts beitragen. Sie kann vielmehr, wie schon längst von besonders sachverständiger Seite treffend hervorgehoben worden ist1), als ein abschreckendes Beispiel für die verhängnisvollen Folgen dienen, zu denen eine Gesetzgebung führt, die auf einer unnatürlichen Grundlage beruht. Wenn der Staat die ungeheuren Kräfte, die nötig waren, um die verwickelten Vorschriften durchzuführen zur Hebung der Verbesserungder Lage der Juden verwendet hätte, so wären in kurzer Frist alle diese Ausnahmegesetze überflüssig geworden. Statt dessen entsittlichte diese auf Willkür und Habsucht aufgebaute Polizeigesetzgebung nicht nur die davon Betroffenen immermehr, sondern auch das Heer der zu ihrer Handhabung unentbehrlichen Beamten, da sie dem Unterschleif und der Bestechung Tür und Tor öffnete. In der Leitung der jüdischen Angelegenheiten musste der Einfluss der reichen Leute1 jetzt immer mehr überwiegen. Stand doch nur ihnen ein bescheidenes Mass wirklicher Rechte zu. Ihre weitgehenden Handelsprivilegien vermehrten zusehends ihren Reichtum und bewirkten, dass aussergewöhnlich grosse Vermögen sich in wenigen Familien — man braucht nur an Veitei Ephraim, Daniel Itzig, Lipmann Tausk, Mireles-Fränckel2), Gompertz3) zu denken — anhäufte. Schon allein das kaufmännische Ansehen der Träger dieser Firmen w ar eine Bürgschaft für die Stetigkeit der ihnen anvertrauten Verwaltung. So kam die Ausübung aller Befugnisse, die den Gemeinde-Aeltesten gesetzlich zustand, die Verteilung der Steuerlasten, die Verwaltung des Vermögens, die Besetzung der Aemter, fast ganz in ihre Gewalt. Ausserdem waren sie die berufenen Berater der Machthaber in allen jüdischen Fragen. Die minder bevorzugten Glaubensbrüder waren dadurch in weitem Masse auf ihr Wohlwollen angewiesen. Wesentlich ihrem Einfluss hatten die Juden-Kommission vom 5. September bis 2. Oktober 1776 aufnehmen liess. Die kritischen Bemerkungen, die in der tabellarisch geordneten Urschrift in einer besonderen Kolumne stehen, sind die gutachtlichen Aeusserungen der Juden- Kommission über die Angaben der Prinzipale. Hin und wieder hat auch Hoym selber eine kurze eigenhändige Anweisung, wie z. B. ״Muss fort“, ״Stimmt“ u. dgl. hinzugefügt. v. Rönne und Simon, S. 215, Anm. 2. 2) Ueber diese Familien vgl. den Anhang zu Landshuth, סדר בקור חלים (Berlin 1867), S. 13, 29f., 34 und desselben תולדות אנשי שם, S. 30—35 ff. Kaufmann-Freudenthal, die Famüie Gompertz, S. 154 ff, Freudenthal, Aus der Heimat Mendelssohns, S. 150 ff. 3) Vgl. das soeben erwähnte Buch von Kaufmann-Freudenthal.