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Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung · 1913-01-01 · 1912 (1913) · page 10

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Journal
Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
Volume
1912 (1913)
Date
1913-01-01
Page
– (sequence 10)
Language
German
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IRI
…/2720904-2721013--09-2725744
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10 Zülzer1) Juden zugelassen. Noch weit freundlicher wurden die ״würcklichen Pohlnischen Handelsjuden2)“ behandelt. Der Grund ist einleuchtend. Breslaus Handelsblüte beruhte vorzüglich auf dem Verkehr mitPolen. Die polnischen Rohprodukte fanden hier umfangreichen Absatz und nützliche Verwendung. Etwa zwei Drittel dieses sehr umfangreichen Handels, der einen Wert von mehr als anderthalb Millionen Mark darstellte, lag ausschliesslich in jüdischen Händen3). Von diesem Gesichtspunkt aus versteht man, warum nach dem Befehl des Königs ״die Pohlnische allhier zum Handel eintreffenden Juden nicht nur geduldet, sondern vielmehr allenthalben benificiert werden“ sollten4). Besonders für sie wurden etliche ״Offizianten zu Geist- und Leiblichem jüdischen Gebrauch“ geduldet. So gewann die Breslauer Judenschaft in wenigen Jahrzehnten ein gar wunderliches Aussehen. Nicht weniger als acht streng gesonderte Abteilungen mit verschieden abgestuften Rechten gab es damals. Da waren zunächst die Generalprivilegierten, die in Handel und Wandel, keineswegs aber in sonstigen bürgerlichen Beziehungen, Christ- Im Jahre 1697 gab es elf, 1737 siebenunddreissig und 1776 sogar neunundneunzig Glogauer Juden-Familien in Breslau. (Gesch. d. Landr., S. 7, Anm. 2.) Das Privilegium vom Jahre 1743 ist gedruckt bei v. Rönne und Simon, S. 238 f- Eine richtige Darstellung ihrer Verfassung gibt die Denkschrift, die die Aeltesten der Breslauer Judenschaft am 14. März 1811 dem Staatsrat Sack einsandten (I. Freund, die Emanzipation der Juden in Preussen, II, 440 f.). *) Sie besassen seit 17. Juli 1699 das Privileg, dessen Urschrift noch erhalten ist, alle öffentlichen Wochen- und Jahrmärkte in Schlesien gleich den Christen zu beziehen und überall im Lande zu jeder Zeit mit allerlei Kleinigkeiten zu hausieren. Da die Grundherrschaft das Recht besass, Juden nach ihrem Belieben aufzunehmen, wuchs die Gemeinde schnell an. Die Mitglieder zogen mit ihrem Kram im ganzen Lande umher und suchten bald hier, bald dort, am liebsten natürlich in Breslau, das Aufenthaltsrecht zu gewinnen. In Breslau zählte man 1697 fünf, 1737 sechzehn und 1776 fünfundzwanzig Zülzer Judenfamüien. Im 19. Jahrhundert ist die Gemeinde immer kleiner geworden. Die Seelenzahl sank von 1012 im Jahre 1791 auf 755 im Jahre 1840 und 129 im Jahre 1880. (v. Rönne und Simon, S. 239, S. Neumann, Zur Statistik der Juden in Preussen von 1816—1880, S. 46). Gegenwärtig gibt es nur noch 2 oder 3 jüdische Hausväter dort. Vgl. auch Gesch. d. Landrabb., S. 7, Anm. 2, I. Freund, a. a. O., S. 441 ff. 2) Nach § 7 der Declaration ״verbleibt ihnen die völlige und unbeschränkte Freiheit, sich in so staicker Anzahl und so oft einzufinden, auch sich so lange aufzuhalten, als ihre Handels-Nothdurfft und Geschäffte es erheischen“. 3) Gutachten des Oberfiskals Christian Franz, d. d. 6. April 1696. (Staatsarchiv St. Breslau II 26 d). Im Jahre 1784 wurden von den polnischen Juden Waren für 508,603 Thaler und 1789 für 406,986 Thaler allein exportiert. 4) Eingang der Deklaration vom 5. Mai 1744.

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