Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Journal
- Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Volume
- 1912 (1913)
- Date
- 1913-01-01
- Page
- – (sequence 7)
- Language
- German
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7 war hinlänglich dafür gesorgt, dass die iür ihr schweres Geld Geduldeten nicht übermütig wurden. Bald führten die Jesuiten bittere Klage über den Gottesdienst der Juden, der in elenden engen und dumpfen Betkammern1) — die letzte davon ist erst vor Jahresfrist verschwunden2) — abgehalten werden musste, und bewiesen klar, dass ein solches ״scandalum und Vermessenheit zur Verhüttung anderweitigen Übels keineswegs nachgesehen und gestattet werden könne“. Dem einen wurde eine Strafe von sechs bis zwölf Dukaten auferlegt, weil er einem nichtjüdischen Dienstboten Kost, Lohn und Arbeit gegeben3), dem andern alle seine Ware fortgenommen, weil er sich für berechtigt ansah, mit Seidenwaren oder mit inländischer Wolle4 S) zu handeln oder wenigstens zur gesungenen Liede Raphael Fürstenthals (gedruckt unter dem Titel לישר־ים נאוה תהלה im Jahre 1826 586 ״גדול יהיה כבוד הבית הזה במאוד״ und beiläufig nirgends verzeichnet) hervorgeht, ist mir unbekannt. *) Im Jahre 1695 wurden deren 7 (Stadtarchiv, Klose NNN 449 c), im Jahre 1701 deren 10 (a. a. O. k) gezählt. Ueber ihre Entstehung siehe Gesch. d. Landrabbinats S. 6, 7, 10. Vor etwa 40 Jahren bestanden noch im alten Zustande die beiden Glogauer, die Zülzer, von den polnischen Betstuben die Krotoschiner, die Lemberger, die Lissaer und die litthauisch-wolhynische Schul, im Posthof auf der Antonienstrasse die Betkammer des ehemaligen Münzjuden und im Pokoyhof die Landschul, d. i. die Synagoge der Juden, die nicht in Breslau, Glogau oder Zülz das Wohnrecht besassen und zusammen die Landgemeinde bildeten. 2) Bis zum Juni 1911 befand sich die Landschul in den alten Räumen im Pokoyhof. Von den mit der Geschichte der Gemeinde eng verknüpften Betstuben haben sich bis auf die Gegenwart ausserdem nur noch die alte Glogauer, die Lemberger, die Sklower und der ״Tempel“ erhalten, der ehemals (seit 1796) das Bethaus der Gesellschaft der Brüder gewesen ist. 3) Vgl. die Oberamtspatente vom 9. Oktober 1724 (Staatsarchiv, Glogau II, Judensachen, 1680—1756), 19. November 1725 (Stadtarchiv, Klose NNN 509 a), die Spezifikation der Juden, die wegen Haltens christlicher Dienstboten mit 6 bis 12 Dukaten oder 3 Tagen Arrest bestraft sind, vom 17. August 1726 (a. a. O. 509 c, d), die Verfügungen und Berichte vom 18. August, 12. u. 26. September, 10. November und 19. Dezember 1729 (das. 511a bis p) und vom 18. Aprü 1735 (Friedenberg, tract. jur. pract. Vol. I, S. 198, 201. Walther, Siles. diplom., S. 112, 203.) Noch in preussischer Zeit in den Jahren 1787 und 1788 verboten oberschlesische Pfarrer ihren Beichtkindern, den Juden leichte Dienstleistungen am Sabbath zu tun (Staatsarchiv P. A. II, 49 k). 4) Vgl. die Beschwerde der Breslauer Seidenhändler über die jüdischen Hausierer vom Jahre 1697 (Stadtarchiv, Repert. ausserurkundl. Pap. II, 26 e), den Bericht des Rates an das OA. wegen der von ihm einem Glogauer Juden versagten Erlaubnis, an Jahrmärkten seidene Zeuge zu verschneiden, d. d. 23. März 1700 (das. Klose NNN 461), die Vorschläge der Kaufmanns-Aeltesten vom 12. September und deren Dank für die Resolution des Rats vom 15. September 1703 (das. S c h e in i g, Repert. 2498 u. 2497). Von dem zwanzigjährigen Streit über das Recht der