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Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung · 1912-01-01 · 1911 (1912) · page 33

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Journal
Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
Volume
1911 (1912)
Date
1912-01-01
Page
– (sequence 33)
Language
German
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IRI
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241 wurde, während die Alten denselben nicht kannten.72) Diese Nachricht ist nicht ganz zutreffend. Weder wurde dieser Sinn zuerst von Ihn Sina in die Tafel der inneren Sinne aufgenommen, noch war, wie sich später ergeben wird, bei dessen Aufstellung der von Ibn Rosd angegebene Gesichtspunkt massgebend.73) Richtig aber ist soviel, dass die Einführung jenes Vermögens tatsächlich jüngeren Datums ist, und dies bestätigt unsere Annahme, dass zwischen Aristoteles und die mittelalterlichen Autoren Galen als Bindeglied einzuschieben ist. Ja noch mehr, wir werden mit Recht annehmen, dass die Lehre von den inneren Sinnen in ihren Grund- 72) Vgl. Tahafut al-Tahafut, S. 132, wo Ibn Rosd zur Auseinandersetzung Al-Gazzalis über die inneren Sinne bemerkt, das Ganze sei nur eine Wiedergabe der Ansicht der Philosophen, jedoch folge Al-Gazzali speziell der Ansicht Ibn Sinas, der 1n einem Funkte von den Philosophen abweiche, insofern er bei den Tieren eine Kraft erwähne, die von der Einbildungskraft verschieden sei, und die von ihm als Urteilsvermögen bezeichnet werde und ein Aequivalent der Denkkraft beim Menschen sei. Da er nun selbst sagt, dass die Alten den Namen Einbildungskraft auf die Denkkraft anwendeten, so ist ja die Einbildungskraft bei den Tieren das Korrelat der Denkkraft bei den Menschen juLwnJUJI [nämlich Ibn Sina] ByUI »l\p .tl/Osddl *jüLu js.5 0I 0JC&4JI Jjo XJLää*JI aydio! I2>l% qLo) a! ^Loü) ^yjbykJG Ibn Rosd fährt fort, dass nach der Ansicht der Früheren diejenigen Funktionen, welche der zugeschrieben werden, Wirkungen der seien, und es liege keine Notwendigkeit vor, ein neues Vermögen einzuführen. Dies wäre nur dann der Fall, wenn die genannte Kraft nicht zu den Erkenntniskräften gehörte. Nun aber sei es unberechtigt, eine von ihr verschiedene Kraft einzuführen. ,as. Byi ^xJaJLj VjjJjJjLvjsÖ *J ^i! 0]y aäII י^יס \1xJjdijuJI Wie aus der lateinischen Uebersetzung. Venedig 1562 f., 136d, zu ersehen ist, ist in der oben arabisch mitgeteilten Stelle vor J2ääj) qI ein längerer Absatz ausgefallen• Es sei noch bemerkt, dass bereits Munk, Melanges, S. 363, A. 2, auf die Bemerkung Ibn Rosds hinweist, ohne jedoch deren Wichtigkeit zu erkennen, auf die wir oben bereits, S. 59. A. 116, kurz hindeuteten. Der kurze Hinweis Munks wurde von Guttmann a. a. O.. S. 73, A. 1, so aufgefasst, als ob nach Ibn Rosd die Einteilung der äusseren und inneren Sinne von Ibn Sina herrührte. Doch handelt es sich, wie wir gesehen haben, lediglich um die Einführung eines Vermögens, und auch in dieser Einschränkung ist die Notiz Ibn Rosds nicht richtig, soweit sie Ibn Sina betrifft. 73) Bereits Al-Farabi, Philosophische Abhandlungen, S. 74, erwähnt das fragliche Vermögen.

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