Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Journal
- Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Volume
- 1910
- Date
- 1910-01-01
- Page
- – (sequence 43)
- Language
- German
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- Głogów 2× ep/1047915
- Niger 1× ep/1824046
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190 — Ganz in denselben Bahnen verliefen Anfangs die Verhandlungen in Glogau. Hier besassen die Juden zahlreiche Schuldbriefe auf Güter und Grundstücke. Deren plötzliche Kündigung musste in weiten Kreisen schwere Geldnöthe hervorrufen. Der Kaiser wies darum den Landeshauptmann *von Bieberstein1) an, ״bis auf Weiteres die Juden im Glogauer Fürstenthum unvertrieben zu lassen und zu schützen2) und ihnen zur Einbringung ihrer Schuldposten und Verkaufung des Ihrigen gebührende Hilfe zu erweisen״. Als sich aber Jahre lang keine Hand rührtej um den jüdischen Gläubigern zu ihrem Rechte zü verhelfen und die Stände immer von Neuem über ihre fortgesetzte Duldung Klage führten, befahl der Kaiser, dass bis Michaelis 1584 alle Schuld- Verhältnisse zwischen Juden und Bürgern so geordnet sein müssten, dass die Juden ungeschädigt blieben und ungefährdet für Leib und Leben das Land verlassen könnten. Auf ihr ״hochflehentliches Anhalten״ wurde ihnen nur noch eine Nachfrist von sechs Wochen bis Martini bewilligt3). Die meisten scheinen dann allmählich fortgezogen zu sein. Einzelne, gewiss besonders kapitalkräftige, blieben noch Jahre lang trotz der alljährlich wiederholten Fürstentagsbeschlüsse. Aussergewöhnlicher Gunst erfreute sich damals Israel Benedikt. Mit Unterstützung des Landeshauptmanns beschwerte er sich 1597 beim Kaiser über ״etliche Inwohner, die ihm zuwider der gewährten Freiheiten allerlei Widerwärtigkeiten und Drangsale zufügten4״). Darauf erhielt er am 30. Juli 1598 die Verwilligung, dass er ״im Fürstenthumb Glogau5) an orthen, Endena Städten, Märkten, Flecken nach Erforderung seiner gelegenheit wohnen, Darinnen sicher Handeln und Wandeln und seine hin und wieder aussgeliehenen Gelder und Schulden unVerhindert einbringen und bei seiner Nahrung *) Unterm 15. April und 14. Mai 1582 (Glogauer Stadtarchiv lib. niger II. S. 5/3, Nr. 163). 2) Berndt, a. a. O., S. 16 f. 3) Glogauer Stadtarchiv a. a. O. II, Nr. 21 u. 22, S. 89 u. 93. Rescripte d. d. Schloss Prag, 15. Juli, und Prag, 4. October 1584. 4) ZGJD. IV, 184, wo übrigens gerade so, wie hie und da bei Bondy- Dworsky, Grossglogau und Oberglogau nicht gehörig auseinander gehalten werden. 5} Der wichtige Zusatz: ״so wie auch sonst im Herzogthum Schlesien", findet sich nicht, wie Berndt, a. a. O., meint, bereits in diesem Schreiben, sondern ist eine Erweiterung der Gerechtsame, die erst Kaiser Matthias am 8. Januar 1615 ihm verliehen hat. Vgl. lib. niger Abth. II, Nr. 165;S. 178.