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Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung · 1910-01-01 · 1910 · page 41

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Journal
Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
Volume
1910
Date
1910-01-01
Page
– (sequence 41)
Language
German
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IRI
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— 188 die neue Glaubensform, die nach den Grundsätzen des tridentinischen Concils als Ketzerei angesehen werden musste, aufnahm. Von Duldsamkeit gegen die Ungläubigen im Lande konnte in solchen Zeiten selbstverständlich nicht die Rede sein. Schon auf dem Fürstentage des Jahres 1580 baten die Fürsten und Stände, dass in der ״Herren Fürsten und Freiherren Lande, so auch In Erbfürsten־ thümern bey Lande und Städten In einer gewissen Deputierten Zeit die Juden ausser Lande gänzlich und eigentlich geschaft werden, doch das zuvor den Juden, Weil die Handlung vnd gewerbe bey allen Nationen frey sein. Inen die Gewerbe Im Lande und In Städten auf den offenen Markten wie zuvor auch frey gelassen werden1״). Als im nächsten Jahre der Antrag wiederkehrte2), Hess der Kaiser den Befehl ergehen, dass die Judenschaft sofort bei Verlust ihrer Hab und Güter aus Schlesien weichen müsse und in Zukunft nur noch auf offenen Jahrmärkten ihr Gewerbe treiben dürfe3). Schon nach kurzer Frist4) verstummen die Beschwerden der Stände über diesen Missstand gänzlich. Das ist ein Zeugniss für die Thatsache, dass die Massregel in wenigen Jahren erfolg־ reich durchgeführt wurde. Wohin die Vertriebenen sich gewandt haben, ist nicht überliefert. Wahrscheinlich werden auch sie sich im nahen Polen angesiedelt haben. Nur Zülz und Glogau behielten ihre JucTenschaften. Dagegen half kein Wünschen und kein Drängen der getreuen Stände. Zwar wurde auch den Zülzern bei der allgemeinen Austreibung von 1582 vom Landeshauptmann ebenso wie den übrigen Juden nur eine halbjährige Frist zur Lösung ihrer Verbindlichkeiten *) Breslau Staatsarchiv Fürstentagsbeschl. d. d. Breslau, 17. Juni 1580. Der Beschluss wurde ratificirt d. d. Prag, 18. Juli 1580, vgl. F. Bresl. II, 8 f. 2) a. a. O., d. d. Breslau, 2. Mai 1581 und Prag, 21. Juli 1581. 3) Der Erlass trägt das Datum 26. März 1582, s. Weingarten, Vindemia judic., p. 835. Walther, Siles. diplom. II, I, c. 24, S. 199. Vgl. Sommersberg II, 442. Die Publikation der Fürstentagsverwilligung, welche auch die Angelegenheit wegen Abschaffung der Juden enthält, erfolgte d. d. Neisse, 6. Mai 1582 (Staatsarchiv F. Bresl. II, 8 f.). 4) Vgl. die Fürstentags Verhandlungen d. d. Wien, 26. und 29. Juli, und Breslau, 30. September 1583, und die Publikation des Oberlandeshauptmanns d. d. 9. December 1583, die für die noch anwesenden Juden die Frist zur Ordnung ihrer Angelegenheiten bis zum 23. April 1584 verlängert. Ferner d. d. Prag, 4. u. 10. Februar, 26. März u. 18. October und Breslau, 29. October 1584, 2. u. 10. April 1585, Prag. 8. April, Breslau, 19. April und Neisse, 3. Mai 1586 (Staatsarchiv F. Breslau II, 8f.).

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