Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Journal
- Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Volume
- 1910
- Date
- 1910-01-01
- Page
- – (sequence 32)
- Language
- German
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179 thümern und Landen in Ewigkeit alsbald verwiesen4‘ zu werden. Selbstverständlich that die Massregel auch hier ihre Wirkung. Für die höheren Stände war das Judenzeichen ein Wink, dessen Träger als den Auswurf der Menschheit anzusehen, und für den Pöbel eine tägliche Aufforderung, über sie herzufallen und sie zu misshandeln1). Ob der nachträgliche Versuch, die Unglücklichen durch einen neuen Erlass2) vor Unbilden sicher zu stellen, etwas Wesentliches fruchtete, darf füglich bezweifelt werden. Aber diese geringeren Sorgen traten bald zurück vor den wieder auflebenden grösseren, die den Fortbestand der Gesammtheit an den alten seit Jahrhunderten lieb gewordenen Wohnstätten immer ernstlicher bedrohten. Im Augsburger Religionsfrieden einigten sich die Anhänger der alten und der neuen Glaubensform über die Grundlagen religiöser Duldsamkeit für einander. Ebenso einig blieben sie beide in der starren Unduldsamkeit gegen alle Menschen, die andere Wege des Heiles suchten, und besonders gegen die Juden, die in Treue am Glauben ihrer Väter festhalten wollten. Mit einem Gutachten, das Erzherzog Ferdinand auf die An- Ordnung seines Vaters abzugeben hatte, nahmen die neuen Leiden ihren Anfang. ״Es gebe eben kein ander Mittel, Rat noch Weg,4* schrieb er dem Könige, ״um aller Büberei, Fälscherei, Verrätherei und Betrügerei bei der Münze und allem sonstigen Unrath und Uebel abzuhelfen, als dass alle und jede Juden, so in der Krone Böheim sein, mit dem förderlichsten aus dem Land gewiesen würden 44 3), und die Bürgermeister und Rathmannen der drei Prager Städte unterstützten seinen Antrag4). Daraufhin kündigte der König, dem nach dem Rücktritt seines Bruders auch die Kaiserwürde zufiel, allen Juden in Böhmen kurzer Hand ihr Geleit und gebot ihnen, binnen Jahresfrist aus den Ländern dei böhmischen Krone fortzuziehen5). Dasselbe Begehren richtete er an den Fürstentag in Schlesien, der Montag nach Oculi 1558 in a) Stobbe, S. 65, 173 f., 274. Scherer, Die Rechtsverhältnisse der Juden in den deutsch-österreichischen Ländern, S. 41 ff., vgl. S. XVIII und oben S. 11. Bondy־Dworsky, Nr. 556 und 558—60, 562—565, S. 398 f., 400—405. 2) Bondy-Dworsky, Nr. 1283, S. 1009 f. 3) Gutachten d. d. Prag, 25. Mai 1557, bei Bondy-Dworsky, Nr. 579, S. 415 ff. 4) Schreiben d. d. Prag, 22. Juli 1557, bei Bondy-Dworsky, Nr. 581, S. 418 ff. 5) d. d. Wien, 27. August 1557, bei Bondy-Dworsky, Nr. 582, S. 421 f.