Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Journal
- Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Volume
- 1910
- Date
- 1910-01-01
- Page
- – (sequence 31)
- Language
- German
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178 zu erhöhen, daneben die sonstigen alten Auflagen beizubehalten1) und ausserdem zweihundert Thaler für den Bau des Oderberger Schlosses herzugeben, sowie, falls anderen Juden der Zuzug gestattet würde, auch diese zu entsprechenden Leistungen zu veranlassen. Die Vorschläge blieben unbeachtet, und der Markgraf starb (28. Dezember 1543). Ein Jahr nach seinem Tode aber kündigte der Statthalter von Ansbach, Friedrich von Knoblochsdorff, den Juden in den Herzogtümern Oppeln und Ratibor ohne jede Angäbe von Gründen an, dass sie binnen Jahresfrist sich aus dem Lande zu packen hätten. Eine Beschwerde beim König nützte dieses Mal2). Ja, es gelang sogar, gewiss nicht ohne weitere grosse Opfer, neue Geleitsbriefe3) vom Kaiser zu erhalten. Dadurch und in Folge des blutigen Haders der christliehen Religions- Parteien untereinander war jetzt wenigstens ein Jahrzehnt lang von der Austreibung nicht mehr die Rede. Unbehelligt blieben die Juden darum auch in diesen Jahren nicht. Im Jahre 1551 liess vielmehr der König — auf wessen Betreiben und aus welcher näheren Veranlassung, ist unbekannt — plötzlich Mandate ergehen, die geeignet und bestimmt waren, die ohnehin schwer Heimgesuchten noch tiefer zu demüthigen. Binnen Monatsfrist sollten sie an ihrem oberen Rock oder Kleid einen gelben Ring von vorgeschriebener Runde und Breite ,,öffentlich und unverporgen4‘ gebrauchen und tragen und im dritten Unterlassungsfalle gewärtig sein, nicht nur die Kleidung, die sie am Leibe hatten, und die Werthgegenstände, die sie etwa bei sich trugen, hergeben zu müssen, sondern auch ״sambt ihren Weibern und Kindern noch dazu aus allen unseren Königreichen, Fürstenallein, 8 ansässige und 6 ״Inwohner“, zusammen 8 Gulden jährlich und dazu 4 Gld. 8 Gr. Münzgeld gezahlt und zwei Stück kölnische ״Leynett“ (Leinwand) auf das Schloss geliefert. Im Jahre 1557 zahlten dann in Oppeln 17 Juden 26 Gulden und 16 Gr. jährlich an den Markgrafen, und 1564 16 Juden 24 Gulden 32 Gr., vgl. Idzikowski, Gesch. der Stadt Oppeln, S. 12. J) Nämlich 2 Pfund Pfeffer, 22 gemästete Gänse, 2 Stück kölnische Leinwand ä 4 Gld. und je 20 Thaler noch besonders für die Markgräfin. Dazu hatten sie in der Fastenzeit Fleisch aufs Schloss zu liefern, in Zeiten der Noth Pferde zu leihen und auf Verlangen Jagdhunde zu halten. 2) י Kgl. Allgem. R.־Arch. München Brandenb. CCIX, Nr. 6. Bondv- Dworsky, Nr. 493, S. 353. Vgl. oben S. 175. 3) Die Geleitsbriefe d. d. Worms, 16. Juli 1545, scheinen nicht erhalten zu sein. Ich finde darüber nur die Kanzlei-Notiz im Bresl. Staatsarchiv F. Breslau II, 8 f. Doch beziehen sich vier Schreiben des Königs von demselben Tage unmittelbar auf sie, vgl. Bondy-Dworsky, Nr. 510—513, S. 362 f.