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Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung · 1910-01-01 · 1910 · page 19

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Journal
Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
Volume
1910
Date
1910-01-01
Page
– (sequence 19)
Language
German
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IRI
…/2720904-2721019--18-2725534
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166 fiel, und ob überhaupt eine ergangen ist, wissen wir nicht mit Sicherheit. Aber wenn auch die Juden aus der Haft entlassen und ihr Hab und Gut für den Augenblick freigegeben wurden, so wurde doch ihr Verhältniss zur Bürgerschaft von Leobschütz immer unerträglicher. Schon am 20. Oktober klagen Bürgermeister, Rath und ganze Gemeinde dem Markgrafen aufs Neue, dass sie von den Juden ״vffs höchst benöttigt vnd bedrangelt seien in allem Handeln, vnziemlichen kewffen vnd auswuchern“. Zu dieser Beschwerniss komme hinzu, dass, wie sie in der heimtückischen Weise ächter und rechter Ehrabschneider in halben Worten fortfahren, ״etliche Brünnen bei uns vergüfft worden, vnd dass die Vergifftung bei Zeit vnd balde befunden, das Niemancdz do beschediget worden. Vnd wiewol man das Niemancz zeihen darff, So vermuthet man svch doch solches von den Juden oder ir Anstiftung gescheen sey“. Darum erklären sie sich von Neuem bereit, den Judenzins für alle Zeit auf sich zu nehmen, damit sie ״forthin vnd zu künftiger Zeitt mit beywonung vnd Bedrucknuss der Juden nicht widerumb beschwell, sondern dass zu ewiger Zeit in der Stadt Lubschicz nit mer geliten sollen werden.“ Ihrem Verlangen stand nichts im Wege. Nach vier Wochen bereits erhielt der Landeshauptmann die Anweisung, ihnen einen Revers vorzulegen, in welchem sie sich in rechtsgiltiger Form zur dauernden Uebernahme der Judensteuern verpflichteten, und ihnen dafür die Zusicherung zu geben, ״dass nit allein gemelte vnderthanen zu lubschicz hinfüro In ewig' Zeit mit keynem Juden oder Jüdin, Jung oder allt, oder Irer wucherliehen hantierung mer beschweren oder Inen einiger beiwonung bei Inen Inn der Stadt oder Iren! pezirk gestatten, sondern auch die Jezigen allda wohnenden Juden gannczlich hinwegk schaffen lassen wollten“1). Von Brunenvergiftung und dergleichen ist selbstverstündlich nicht mit einem Worte die Rede. Die gesammten Gefälle der Juden betrugen damals 12 Gulden 27 Groschen, den Gulden zu 36 schlesischen Groschen gerechnet, und dazu zu jedem Neujahr 2 Stück Galler Leinwandt2). Ueber die Ausführung der Maassregel sind wir nicht unterrichtet. Zwei Jahre später scheinen Juden in Leobschütz nicht mehr gewesen zu sein. Sonst hätte der grimme Landeshauptmann gewiss nicht verfehlt, strenge Rechenschaft von ihnen zu fordern, als der Tuchmacher Andreas Weiß *) Allg. R.-Arch. München Brandenb. CCIX, Nr. 6, 12a ff. Schreiben d. d. Onolzbach, 22. November 1535. 2) a. a. O., fol. 15a bis 16b.

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