Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Journal
- Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Volume
- 1910
- Date
- 1910-01-01
- Page
- – (sequence 18)
- Language
- German
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165 nach Frankenstein, haben die Empfänger nie erreicht. Durch einen Irrthum des Briefboten gerieten die nach Oels bestimmten Briefe in den Besitz der Judenschaft von Oberglogau, die im Thurme gefangen sass. Der Versuch, sie an die richtige Adresse nach Oels kommen zu lassen, schlug fehl. Auch ein zweiter Versuch, sie nach oder über Frankenstein den Empfängern zuzustellen, misslang. Sie wurden von der Obrigkeit abgefangen und sind gerade dadurch als Zeugen, die mit lebendiger Zunge von dem Elend jener Tage Kunde geben, erhalten geblieben. Die Juden aber, denen diese Mittheilungen vorenthalten blieben, schwebten inzwischen noch Tage und Wochen lang in hangender Pein. Ihr Schicksal •war freilich, als der ganze Briefwechsel anhob, grundsätzlich schon entschieden. Ihre Austreibung aus dem Herzogthum Jägerndorf war bereits am 29. Juni eine beschlossene Sache. Der Markgraf hatte sie zugesagt, als die Leobschützer sich bereit erklärten, die Zahlung der bisherigen Judensteuern jährlich aus der eigenen Kasse zu bestreiten. Sie sollte zur Wahrheit werden, sobald die Urkunde, in welcher der Rat von Leobschütz die neue Auflage übernahm, in rechtsgütiger Form ausgestellt war. Und schon an demselben Tage theilte der Markgraf seinen rechtskundigen Räthen, Dr. Johann Weinmann und Joh. Klausen, seinen Beschluss mit, zugleich mit dem Aufträge, in einer Meldung an den König die Jägerndorfer Vorgänge mit möglichstem Glimpf darzustellen und zugleich die Ausweisung der Juden aus Oppeln und Ratibor vorzuschlagen, faüs auch dort die Städte den entstehenden Steuerausfall decken würden. Gegen die noch gefangenen Juden aber werde er sich ״dermassen erzeigen, dass sie sich nicht wegen eines unrechtmässigen gewalts wider die Billigkeit sollten zu beklagen haben“1). Der König nahm die Sache sehr ernst. Die Räthe des Markgrafen mussten persönlich vor ihm erscheinen und mündlich die Rechtfertigung ihres Herrn begründen. In einem Schreiben vom 15. August 1535 äusserte dann der König sein ״nit dein misfallen“ über den Landeshauptmann, der aus nichtigen Gründen die Auslieferung der Urgicht des gerechtfertigten Juden immer wieder hinzuzögern wagte, und hielt sich die endgiltige Entscheidung bis zum Eingang der verlangten Aktenstücke vor2). Wie sie aus- ג) Allg. R.-Arch. München Brandenb. CCIII, fase. 4, fol. 118 ff. 2) Bondy-Dworsky, Nr. 419, S. 297.