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Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung · 1910-01-01 · 1910 · page 10

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Journal
Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
Volume
1910
Date
1910-01-01
Page
– (sequence 10)
Language
German
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IRI
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157 von Jägerndorf, wahrscheinlich im Einvernehmen mit dem Landeshauptmann, darüber, dass die Juden durch ihr Kaufen und Verkaufen von Pfeffer, Saffran und anderen Gewürzen den Christen argen Schaden machten, und baten, dass dieser Handel ihnen verboten werde. Erst vier Wochen später erhielt der Sachwalter der Jägerndorfer Judenschaft, der Landesälteste Abraham Hirsch, davon Kenntniss und flehte in einem demüthigen Schreiben den Markgrafen an, das Verlangen der Krämer abzuiehnen, ״dieweil e. f. g. vns allenthalben gnediglich haben zugesagt, dass euer f. g. vns armen Juden bey der vnd ander vnser gerechtikeit beleyben lassen“ wollen. Und ״sollte dehme also geschehen, so würden wir armen Juden die zyhnnse und andere zufällige gebung“ nicht mehr aufbringen können. Wenigstens aber bittet er, die Ent- Scheidung ״bis zu euer f. g. hieher gelügselig ankhunfft“ aufzuschieben. Das Bittgesuch hatte wenigstens einigen Erfolg. Die Jägerndorfer erhielten den Bescheid, dass die Juden von altersher das Recht, ihre Waaren zu kaufen und zu verkaufen besessen hätten, und dass der arme Mann gerade durch ihre Konkurrenz etwas billiger kaufe. Sie sollten daher, so lange ihre Waaren preiswerth seien, darin geschützt werden. Den Juden aber wurde bei alledem verboten, anders als auf Wochen- und Jahrmärkten ihre Waaren feilzuhalten1). Dem unglückseligen Fürsprecher sollte selbst dieser kümmerliehe Erfolg theuer zu stehen kommen. Etwa ein Jahr später, im Mai 1535, wurde eine Frau in Jägerndorf von ihrem Manne des Ehebruchs bezichtigt und am Pranger gestäupt und des Landes verwiesen2). Bei der peinlichen Untersuchung beschuldigte sie ein ג) Kgl. allg. R.-Arch. München Brandenb. ad CCIX, Nr. 6. 3) Die Quellen für diese im Zusammenhänge noch nicht dargestellten Vorgänge sind: 1. Die Akten des Münchener K. allgemeinen Reichsarchivs Brandenb. CCIII, fase. 4, fol. 118—132 — das Wichtigste daraus gebe ich im Anhang VI wörtlich — und CCIX, Xr% 6. — 2. Prager Statthalterei־ Archiv, Kaiserl. Befehle 1535/6, vol. XIV, fol. 128, gedruckt bei Bondy-Dworsky, Nr. 419, S. 297. — 3. Die Urkunden Nr. 53 und 58 im Stadtarchiv zu Leobschütz d. d. Oppeln, Sonntag nach Viti 1543 und Onolzbach d«.-d. 9. Dezember 1559. — 4. Josel von Rosheims Aufzeichnungen über seine Thätigkeit als Sachwalter der deutschen Judenheit im Cod. Oxford 2206, mitgetheilt von Kracauer in der REJ. XVI (1888), S. 84 ff., 91 (Nr. 18), 99, vgl. Breßlau in ZGJD. V, 309, Anm. 2, und Neustadt, Die letzte Vertreibung der Juden in (!) Schlesien (Breslau, 1897), S. 16. — 5. Breslauer Stadtarchiv, HS. 1096, sub 1535. — 6. Ains judenbüchlins Verlegung, darin ein Christ gantzer Christenheit zu schmach will, es geschehe den Juden vnrecht in bezichtigung der Christen

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