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Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung · 1910-01-01 · 1910 · page 6

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Journal
Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
Volume
1910
Date
1910-01-01
Page
– (sequence 6)
Language
German
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IRI
…/2720904-2721019--05-2725521
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153 Nur Görlitz ging hier seine eigenen Wege. Hier wurden sogar in der Zeit zwischen den Jahrmärkten Juden eingelassen. Freilich unter sehr peinlichen Vorsichtsmassregeln. Nur an einem Mittwoch durfte ein Jude herein. Auf allen seinen Geschäftsgängen musste er sich von einem Christen, dem er dafür 2 Groschen zu zahlen hatte, begleiten lassen. Der Christ war verpflichtet, über der Juden Treiben dem Rathe getreulich zu berichten. Einzukehren hatte der Jude bei Meyster hansen, dem Kürschner, und musste Donnerstag zur Nacht jedenfalls die Stadt wieder verlassen haben1). In anderen Städten wurde nur ausnahmsweise einmal auf kurze Zeit ein Jude zugelassen. So in Jauer 1543 der Jude Chain, dem Graf Georg von Waldstein zu Hortinitz tief verschuldet war2), und in Liegnitz 1545 Jakob Schirmer, dem der König auf ein Jahr einen Geleitsbrief von Gewalt zum Recht ausstellte3). In Breslau leitete sogar drei Jahre lang von 1546 bis 1549 der Jude Isaak Meyer aus Prag die königliche Münze4). Ihn hatte der König ״furnemlich in bedacht seiner erfarnheit und zur furderungk irer mt [= Majestät] muntzWerkes“, wie er dem Rath schreiben liess, ״für seinen diener bestellet und angenommen“, und verlangte nachdrücklich, dass er ״dafür also, und nit wie ein einwoner viel gemelter Stadt Bresslaw geacht, erkennet und gehalten werden solle“5). Und als ihm Niemand Unterkunft geben wollte, befahl der König sogar den Rathmannen, ihm, seiner Familie und zweien Knechten ein Häusel zu seiner Wohnung an einem gelegenen Orte einzuräumen6). Kein Wunder, dass die Breslauer den ungebetenen Gast mit anderen Augen an־־ sahen. Nach der Darstellung des Stadtschreibers Franz Faber war der ״Judas“ Meyer, wie er ihn nennt, vielmehr ein ״vortruckter geschwinder mensch, der zu Wien ehebrechens halben einmal etliche wochen gefencklich Vorhalten“ worden war und ג) So wurde, nach dem Diarium des Görlitzer Consuls f*aul Schneider, am Mittwoch nach Maria Magdalena {= 23. Juli) 1533 beschlossen. Vgl. Neues Laus. Mag. Bd. 71 (1895), S. 18. Aehnliche Massregeln kannten damals auch andere Städte, z. B. Augsburg 1540, vgl. Stobbe, S. 87. 3) Bresl. Stadtarchiv EEE 573 a. 3) Bondy-Dworsky, Zur Geschichte der Juden in Böhmen, Mähren und Schlesien, Nr. 514, S. 364. 4) Cod. diplom. Siles. XIX, 104, 40, 78. 5) Friedensburg, Der Breslauer Pönfall und die Münzordnung König Ferdinands in Z. XXIV, S. 104. 6) a. a. O., S. 103.

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