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Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung · 1909-01-01 · 1909 · page 80

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Journal
Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
Volume
1909
Date
1909-01-01
Page
– (sequence 80)
Language
German
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IRI
…/2720904-2721021--079-2725484
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80 wenn er z. B. beim Eintritt der Wirkung nicht mehr am Leben ist, wie z. B. wenn jemand einen Pfeil abschiesst und im Augenblicke, da der Pfeil sein Ziel erreicht, nicht mehr am Leben ist, in welchem Falle dennoch das Treffen und die daraus hervorgehenden Schmezen als seine Wirkungen anzusehen seien. Andere behaupteten, dass die zur zweiten Klasse gehörigen Wirkungen als Veränderungen zu betrachten seien, die gar keinen Urheber haben. Nazzam wiederum soll der Ansicht sein, dass die fortgesetzten Handlungen insgesamt, sowohl die der ersten als auch der zw eiten Klasse, als Wirkungen Gottes anzusehen seien, während Dirar und Hafs als Urheber der ersten Klasse den Menschen ansehen, hinsichtlich der zweiten Klasse aber unterscheiden, ob die Wirkung entsprechend der freien WTahl des Menschen ausfalle oder nicht. Nun kommt noch hinzu, dass selbst dies nicht ausgemacht ist, wras als Subjekt der Macht anzusehen sei, dass nach einigen der eigentliche Mensch die Seele ist‘), so dass sich hier Gelegenheit zu neuen Unterscheidungen und Streitigkeiten bietet. Was aber hat die ganze Frage veranlasst und wie kommt man überhaupt auf den Gedanken, dass die Bewegung der Hand den Menschen zum LTrheber habe, die des Körpers in der Hand von Gott erzeugt ssi? Aus den Darstellungen ist auf diese Frage schlechterdings keine Antwort zu entnehmen, im Gegenteil, geht man auf die Beweise ein, die in dieser Frage vorgebracht werden, wird der Gegenstand noch dunkler. So führt ein Beweis auf einen Grundsatz der Mutakallimun, dessen Ursprung selber zweifelhaft ist und der selbst der Erklärung bedarf. Es ist der Grundsatz, dass eine Handlung nicht zwei Urheber haben könne, wovon eine Nutzanwendung auf unseren Fall gemacht wird. Gesetzt, heisst es, die Bewegung des Körpers rührte vom Menschen her, so müsste, wenn der Körper von Zweien gleichzeitig in einer Richtung bewegt wird, die Bewegung von Beiden bewirkt werden, wras nach dem obigen Grundsatz nicht möglich ist; folglich ist der Mensch überhaupt nicht Ursache der Bewegung2). Das ist eine Häufung von un-. נ) Vgl. oben S. 13 A. 2. 2) Vgl. Al-Razi a. a. O.: oUi^J! |j| Ui u L&X5►( U ***$ JLä* y&• LxA U-r-f JÄJ 01 mS L׳® vJL^V® ^*0 Li 1 Ebenso Mewakif a. a. O. Der Beweis für die

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