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Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung · 1909-01-01 · 1909 · page 43

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Journal
Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
Volume
1909
Date
1909-01-01
Page
– (sequence 43)
Language
German
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43 reinheit der Welt befleckt1). Wenn auch für die Grundanschauung Saadia vielleicht Anhaltspunkte in der Schrift selbst zu finden glaubte, so erinnert doch die Ausführung im einzelnen so entschieden an das Pneuma der Stoiker, welches alle Teile der Welt durchdringt und doch für sich unvermischt bleibt, dass man sich dem Eindruck nicht entziehen kann, Saadia lehne sich hier teilweise an die stoische Lehre an, wenn er auch selbstverständlich die Transcendenz Gottes aufrecht erhält. In seinem Hauptwerke jedoch findet sich von jener Anschauung im Kommentar keine Spur. Zum Schluss sei nur noch mit einem Wort hingewiesen auf einen Abschnitt über die Pflichten in der Schrift Muhtawi des Karäers Josef Al-Basir). Die Klassifizierung der Pflichten erinnert ג) Das. S. 70: AJDoü 3 Jjbd! 0I .... OÜL^JS £■ . P . . , *JlxJI 3 ^Aäxj s-xiJsjj 8.CJ y . . . \^S ^51 wÄ-yO ^->0 *4 , -\cxj| ~ -ל.<\ י •Jwm• Ä.iAi» --'-V• * q ע -> w -׳- 1 <<-׳־ ,*JLäJI Der Gedanke ist in שיר דדחוד für den dritten Tag übergegangen, z. b.: כי כל קירות לא יחלקרך .... אף כל טנפת לא תטנפך. Vgi. Clemens Alexandrinus, Cohort. ad Gen., p. 58, ed. Pott: 0003 j17jv xoaq aico x־^; Exoocq ׳xapaXsuaoaca, otcz 7i׳za7j; ukrfi zat 01a xtjc; «xtaoxarr,^ xo 9־sT0v otyjzstv X^ovxa*, vgl. desselben Stromata I, p. 346 und die oben S. 12 A. 3 aus Tertullian angeführte Stelle. Vgl. ausserdem Jahresbericht d. jüd.-theol. Sem. zu Breslau 1898, S. 50 A. 94. 2) Vgl. Frankl, Ein mutazilitischer Kalam, Wien 1872, S. 55 Note VII und die Parallelstelle in עץ חיים, ed. Delitzsch, S. 105. Es ergibt sich im allgemeinen dieselbe Einteilung von Pflichten wie bei den Stoikern, vgl. Zeller a. a. O., S. 265. Die Uebereinstimmung in der Klassifizierung ist jedoch kein hinreichender Beweis, aber die Uebereinstimmung in dem Beispiel für das Gleichgültige: die Ver- Wendung dieses oder jenes Geldstückes zur Zahlung (ולכן יכשר שתתן לבעליו דרבמון איזה דרכמון יהיה) in dem Auszug bei Frankel und ebenso bei den Stoikern (vgl. Zeller a. a. 0., S. 261), .oder כריתת העשב in עץ חיים und ähnlich bei den Stoikern, Stobaeus II, 142 (xo aveXiaD-ai . . . zapcpo^ 7;• cpuXXov) kann nicht zufällig sein. Da nun der Einteilung beim Karäer die Klassifizierung der Pflichten bei den arabischen Fukaha (vgl. Goldziher, Die Zahiriten, S. 66) entspricht, so wäre man leicht geneigt, eine gemeinschaftliche Quelle anzunehmen, allein die Ueberein- Stimmung im Schema kann eine zufällige sein, und die Beispiele, die Goldziher anführt, sind spezifisch religionsgesetzlich, so dass wir unser Urteil zurückhalten müssen. Vgl. Schreiner, Studien über Jeschua b. Jehuda, S. 71 A. 4, der auf eine Aehnlichkeit in einem anderen Punkte zwischen den Gesetzeskategorieen bei Jcschua b. Jeh. und den Uanelitcn hinweist. Frankl, S. 34, sagt in bezug auf das

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