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Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung · 1907-01-01 · 1907 · page 33

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Journal
Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
Volume
1907
Date
1907-01-01
Page
– (sequence 33)
Language
German
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IRI
…/2720904-2721003--32-2725321
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135 In dem Urtheil, dass das ganze Verfahren ein wahrer Hohn auf Recht und Gerechtigkeit gewesen sei, stimmen alle Forscher, welche die Ereignisse ernsthaft untersucht haben, einmüthig überein. Selbst ein Bewunderer Capistranos giebt wörtlich zu: ״Das durch die Qualen einer verschärften Tortur von den unglücklichen Juden gewaltsam erpresste Geständniss über das ihnen zur Last gelegte Sacrilegium kann selbstverständlich bei Keinem, der eines be־־ sonnenen und vernünftigen Urtheils fähig ist, irgend eine Beweis־ kraft haben. Ebenso beruht die Anklage der getauften Juden augenscheinlich grösstentheils auf Erdichtung. Die geschwätzige Gehässigkeit, die so gern beschäftigt ist, Anderen so viel als möglich Uebles nachzusagen, hat sehr Vieles dazu beigetragen, den Juden Laster und Verbrechen aller Art nachzuredenul). Der Haupttheil der Blutschuld trifft nicht die gelehrten geistlichen Beisitzer des Gerichts, nicht die Rathmänner von Breslau und nicht den damals dreizehnjährigen König Ladislaus und seine Räthe, sondern, wie die nackten Thatsachen ergeben, einzig Capistrano, und seine Bewunderer erweisen ihm einen schlechten Dienst, wenn sie ihn dieses in seinen Augen unschätzbaren Verdienstes entkleiden wollen. Denn wie er Breslau ausdrücklich für seine liebste Stadt auf dem Erdenrunde erklärt hat, so hat er gewiss auch sein hiesiges Verfahren gegen die Juden als eine des höchsten Lobes würdige, gottgefällige Ruhmesthat eingeschätzt, die ihm einen Anspruch auf die ewige Seligkeit sicherte. Seine Kirche hat ihn unter die Schaar ihrer Heiligen aufgenommen und seine Fürbitte als besonders wirksam für die sündhaften Gläubigen, die ihn anrufen, erklärt. Auch die Juden pflegen schuldlos Hingemordete, die ihre Glaubenstreue mit ihrem Blute besiegelt und ihr Leben hingegeben haben, um den Namen Gottes zu heiligen — und namentlich solche — als Heilige zu x) Hey/1 e III, S. 677, Anm. 2. Das Bestreben Heynes, dieses nüchternen, besonnenen und urtheilsfähigen Gelehrten, den Juden trotz alledem eine Hostien- Schändung zur Last zu legen (a. a. O.), wird erklärlich und begreiflich durch seinen Wunsch, als treuer Sohn seiner Kirche, den Thatsachen, dass Capistrano nun doch einmal canonisiert worden ist, und dass die Kirche in Langenwiese gerade auf Grund eines Hostien mirakeis einen 140 tägigen Ablass erhalten hat (a. a. O., S. 681. Neuling, S. 157), nach Möglichkeit gerecht zu werden. Seine Gründe, mit denen er .auch die Berechtigung der Hexenprocesse und anderen Spuks hätte nachweisen können, werden in diesem Punkte nur Diejenigen überzeugen, die gern überzeugt zu sein wünschen, lieber die Frage aber, wie die den Juden zugeschriebenen Hostienschändungen wirklich zu beurtheilen sind, hat inzwischen Scherer (S. 348 ff.) ein ruhiges und unbefangenes Urtheil abgegeben.

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