Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Journal
- Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Volume
- 1907
- Date
- 1907-01-01
- Page
- – (sequence 32)
- Language
- German
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- 134 A. •׳ / ־ die verhafteten Juden bei einer Feuersbrunst in der Nacht?um 5. Juli ums Leben1). Die Uebrigen, 318 an der Zahl, ratt^fen das nackte Leben und wurden für ewige Zeiten aus dem I4&de gejagt2). Nicht genug daran. Noch beim Abzug hatten die Unglücklichen einen rohen Gewaltakt zu erdulden. Unter offener Miesachtung klarer Bestimmungen des kanonischen Rechts und wiederholter kaiserlicher und päpstlicher Verordnungen3), wurden ihnen alle unmündigen Kinder unter sieben Jahren geraubt und gewaltsam der Taufe zugeführt. Mit welcher bewundernswerthen Festigkeit aber selbst die Unmündigen in dem ererbten Glauben der Väter wur^elteü, davon giebt ein verwehtes Blatt aus dem Jahre 1464, das uns ein Zufall erhalten hat, erschütternde Kunde. In diesem Jahre erklärte plötzlich ein im Judenthum geborener Jüngling, der bis dahin allgemein als ein treuer Christ gegolten hatte, öffentlich, dass er entschlossen sei, als Jude zu sterben, wie er als Jude geboren sei. Er hat nachher dem Inquisitor Gregor Heyntze eidlich versichert, dass er im Wahnsinn gesprochen habe und zum Lohn dafür um derentwillen, denen er ein Aergerniss gegeben, ein Zeugniss seiner reuigen Umkehr erhalten4 *). Ein Glaubensheld war dieser Jüngling nicht. Wer aber war es denn, der wirklich ein Aergerniss gegeben hat? l) Am 10. August 1453 urkunden Herzog Johann (IX, 31) und Heinrich (IX, 32), dass sie ihren Garten in Liegnitz ״der do etwenn Merkel Juden (im Anh. S. LXVI sub VII nachzutragen) gewest6 dem Caspar Bawen gegeben haben (Staatsarchiv Liegn.-Brieger Gerichtsbuch D. [1444—55], S. 18 b). ‘2) Ein Theil der Juden scheint kurze Zeit in ihren Wohnorten im Gefangniss geblieben zu sein. Wir erfahren wenigstens, dass die Schweidnitzer u. A. als Ersatz für die Verpflegung der Juden vom Könige eine Vergünstigung erhalten (vgl. S. 138, Anm. 4). Auch erzählt Berge mann (Löwenberg, S. 602), dass die Juden aus Löwenberg am 2. December 1453 vertrieben worden sein und allesammt freien Abzug erhalten hätten. — Nach Rosicz a. a. O., S. 67, hätte die Aus- Weisung erst am Montag, 24. Juni 1454, stattgefunden, was wegen der grossen Kosten, die deren Verpflegung verursacht hätte, unannehmbar erscheint. Dass man aber die Juden zunächst als unschuldig aus der Untersuchungshaft entlassen und erst ein Jahr später ausgetrieben hätte, scheint darum ausgeschlossen zu sein, weil von einer Freigabe ihres Eigenthums, von dem sie ja zunächst hätten leben müssen, nichts überliefert ist. Es scheint vielmehr die allgemein getheilte Annahme berechtigt zu sein, dass sofort bei der Urtheilsfällung die als unbetheiligt befundenen Personen zu ewiger Landesverweisung begnadigt und unmittelbar nach dem Blutgericht ausgewiesen worden sein. 3) Stobbe, S. 166. Scherer, S. 414. 4) Staatsarchiv Reg. conv. ad St. Adalbert II, 7a, gedr. bei O., S. 88, vgl. das. S. 41 f.