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Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung · 1907-01-01 · 1907 · page 31

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Journal
Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
Volume
1907
Date
1907-01-01
Page
– (sequence 31)
Language
German
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IRI
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133 Anlass nicht gefoltert. Nach einigen Berichten1) soll dann noch ein altes Weib, das vor Jahren Jüdin gewesen, aus freien Stücken aufgetreten sein und ihre früheren Glaubensgenossen weiterer Scheusslichkeiten, die sie angeblich an einer Hostie und an einem Christenknaben begingen, beschuldigt haben. Auf Grund solchen Beweismaterials wurden die Urtheiie gefällt und vollzogen. Am Mittwoch, den 4. Juli 14532), wurden 41 Juden in Breslau, am Montag, 13. August, 17 Juden (10 Männer und 7 Weiber) in Schweidnitz3) auf dem Scheiterhaufen verbrannt. In Breslau erhängte sich der Rabbi in der Nacht vor dem Blutgericht und forderte seine Leidensgefährten nicht ohne Erfolg auf, ihm freiwillig in den Tod zu folgen4 5). In Liegnitz^) kamen 1) Nicolaus de Fara in ״Vita et gesta beati de Capistr.“ S. 45 und Christoph v. Varese das. S. 97. Beide setzen die Vorgänge keineswegs in das Jahr 1454, wie Graetz VIII3, S. 193, annehmen möchte, wenngleich Nie. de Fara eine etwas unklare Wendung gebraucht. Beide Augenzeugen bekunden ausdrücklich (״cum ad torturam posite [seil, famiiie] fuissent,u S. 45, und ״vocantur judei, examinantur et troquentur“, S. 97) die Folterung der Angeschuldigten. Ob Capistrano, der jedenfalls die Seele der ganzen Untersuchung war, dabei noch unmittelbar mitgeholfen oder angeleitet und angefeuert hat, wie Eschenloer (I, 13) berichtet, oder nicht, wie Heyne (III, 675) gern beweisen möchte, ist bei dem ganzen Verfahren vergleichsweise unerheblich. 2) Das Datum bei Rosicz, S. 64. Die Zahl ״zwei“ daselbst ist allerdings den anderen Nachrichten gegenüber irrthümlich. Beiläufig hat auch der Verf. der Predigt in MPH. IV, 5 sich geirrt und 14 (statt 41) Verurtheilte angegeben. Aber an der Richtigkeit des Datums zu zweifeln, ist kein Anlass. Berge man ns Nachricht, dass die Execution in Breslau am 11. Mai 1454 stattgefunden habe (S. 603), widerspricht allen sonstigen Berichten und ist offenbar irrig. 3) Das Datum ebenfalls bei Rosicz, S. 65. Die Anzahl der Männer ist a. a. 0. ausgefallen. Vgl. ferner Schmidt I, 107; Schickfus V, 272. Die Nachricht Berge man ns (Löwenberg, S. 603), dass an diesem Tage 16 Juden in Breslau wegen Brunnenvergiftung verbrannt worden seien, ist offenbar ein Irrthum. Die Vertreibung aus Brieg, von der Schön Wälder (III, 364) für das Jahr 1453 berichtet, war wohl eine Folge der Ausweisung aus den Herzogthümern Liegnitz und Brieg, die damals unter Friedrich I. (IX, 33) vereinigt waren. 4) Pol, Jahrb. d. Stadt Breslau II, 4. Klose, Document. Geschichte von Breslau, Bd. II, Theil II, Brief 69, S. 42. Ueber die Frage, ob der Selbstmord in einem solchen Falle nach dem Religionsgesetz gestattet oder ratbsam oder empfehlenswerth oder gar geboten sei, haben die Casuisten des Mittelalters hin und wieder verhandelt, z. B. für unsere Zeit Isserlein in seinem RGA. No. 199. Nicht ohne tiefe Ergriffenheit wird man die Abhandlungen (vgl. auch das RGA. Meirs von Rothenburg, ed. Berlin 1891, S. 346 f.), die diesem Gegenstände gewidmet sind, lesen. Auch im Bereich dieser trockenen juristischen Materien ist manches Blatt bei aller akademischen Ruhe mit Blut und Thränen geschrieben. 5) Rosicz a. a. O., S. 64. Cureus, S. 149, von Thebesius II, 135 mit Unrecht bestritten, vgl. Sammter I, 467.

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