Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Journal
- Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Volume
- 1907
- Date
- 1907-01-01
- Page
- – (sequence 29)
- Language
- German
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m - Sprache1 2) auf ein Stück Papier. Von zwei abtrünnigen Juden, dem Magister Johannes*) medicus und Franz von Gr.-Giogau, die der hebräischen Sprache kundig waren, wurde es ins Deutsche übersetzt. Es lautet wie folgt: ״Ich, Jacob, habe mit einem Christen Boge geredet, dass er mir den Christengott bringen solle, ich wollte ihm nach Rath und Wunsch der Judenältesten Geld geben. Darauf verschwand der Christ aus meinem Hause und ging in das Haus des Juden Meyer, und nach einiger Zeit brachte mir Meyer selber mit seinem Diener Kaulo (oder Haulo) in einer Büchse das Gewünschte. Ich trug es zu Abraham von Oppeln3) und dieser brachte die Büchse, von zehn4) Juden begleitet, in die Synagoge. In der Büchse waren zehn5) weisse runde Figuren, kleiner als ein breiter Groschen. In der Synagoge breiteten sie eine seidene Decke über den Tisch, legten zwei von den vveissen runden Dingern darauf und schlugen sie so heftig mit Ruthen, dass sie bluteten. Als das die Juden sahen, waren sie über die Maassen bestürzt, so dass einige vor Schreck Dokument. Gesch. v. Breslau, Bd. II, Th. II, Br. 69, S. 41 f.) erst in der Nacht vor der Execution Selbstmord verübt. Die Aufzeichnung über die Verhandlung Jacobs mit Peter Weisholz findet sich im Lib. sign, et excess. de ann. 1450—1409, S. 99. Nach Stadtarchiv K. 17 b, 5, fol. 6 a, bewohnte er das 5. Haus neben der Synagoge. 2) (Gehört zu S. 130.) Selbstverständlich schliesst das ״libere et voluntarie“ die Anwendung der Folter nicht aus, sondern ein. Ueber die Einführung und An- Wendung der Folter im Strafprozess gegen Ketzer, Hexen und Zauberer in Deutschland vgl. Hansen, Zauberwahn, Inquisition u. Hexenprozess im Mittelalter (München u. Leipzig 1900), S. 108 ff. 378 ff., und die zahlreichen Einzelnachweise in desselben Quellen und Untersuchungen zur Gesch. des Hexen Wesens und der Hexen- Verfolgungen im Mittelalter (Bonn 1901). *) ״idiomate“. Gemeint ist wohl deutsch in hebräischen Schriftzügen, vgl. die Urfehde Kussiels im Anhang IV, S. LXVIII. 2) Der Meister ״Johannes, der getawffte Jud, der Arzt“, kommt am 12. Juni 1453 als Bürge zweier Prozessgegner und auch noch einmal im Jahre 1454 (Stadtarchiv lib. sign. p. 5) in Ereslauer Acten vor. 3) Der Gemarterte musste gerade diese beiden, Meyer und Abraham von Oppeln, nennen, weil sie damals die Vertreter und Aeltesten der Breslauer Gemeinde waren (Anh. S. XLIV, Nr. 14, und S. LIV, Nr. 74). 4) Es mussten durchaus ihrer zehn aufgezählt werden, weil bekanntlich zu einer öffentlichen Ritualhandlung die Anwesenheit zehn mündiger männlicher Personen erforderlich ist. 5) Damit entfällt Heynes (III, S. 680) Polemik gegen die Anzahl. In der Urkunde vom 22. Mai 1453 (O., S. 76 f.), auf die sich Heyne a. a. O. beruft, ist immer nur vom geschmähten Sacrament und von einer Ziffer überhaupt nicht die Rede. Ein Widerspruch besteht demnach nicht.