Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Journal
- Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Volume
- 1907
- Date
- 1907-01-01
- Page
- – (sequence 22)
- Language
- German
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124 Pflicht, und, ohne dass er direkt einzugreifen brauchte, gingen die Dinge den von ihm gewünschten Gang. Im Monat April änderte das Gericht allmählich seine Praxis. Wiederholt wird in den Protokollen notiert, dass das Verfahren wegen der Aussicht auf einen Vergleich (ob spem concordie salvo jure partium) aufgeschoben sei. So z. B. im Rechtsstreit zwischen Jonas Jude und Caspar Stolcz am 10. und noch einmal am 24. April und in ganz derselben Sache zum dritten Mal am 15. Mai1). Jetzt aber, am 15. Mai, heisst der Kläger im Rechtsstreit nicht mehr Jonas Jude, sondern Johannes Musche. Was bedeutet der plötzlich in einen Johannes verwandelte Jonas2)? Was war geschehen? Ende April merkte der weltkluge Mönch sehr wohl, dass die Erbitterung gegen die Ungläubigen nunmehr hoch genug gesteigert sei. Die Saat war zur Ernte reif und ein Ausbruch der Leidenschäften ganz unausbleiblich. Seine Anwesenheit dabei war zunächst entbehrlich und vielleicht sogar wünschenswerth. Er folgte daher am 30. April einer Einladung des Bischofs in seine Residenz Neiße3). Hier setzt nun der Bericht des Striegauer Stadtbuchs4) ein: ״Dor noch do her [Capistrano] wegczoch von Breslaw, do hotten en die hern von Breslaw sollempniter beleytet villeychte bey Capistrano ertheilten päpstlichen Vollmachten umschreibt: ובפי־ט פשתה הספחת השיג מהאפופיו־ וקיים לו מפיטול״י (seil. Capistrano) בקהלת רומה שהצר הצורר ננד היהדות אשר בבל עיר ועיר תחת ממשלת אדום ונחתמו בערכאות שלהם קשים גזרותיו משל המן שאין שום אדם ובשר ודם שיוכל לעמוד כנגדם בנון הסרת הרבית וכל מקח וממכר ומשא ומתן בינינו ובין האומות (REJ. XXUI, S. 254 f.). י) Staatsarchiv Landgerichtsprotokolle F. Brsl. IV, 3 f. (1450—1458) [so ist auch Anh. S. LII, Nr.61, zu lesen]: Feria III post Quasimodogeniti. Causa inter Jonas Juden et Caspar Stolcz continuabitur ad proximum ob spem concordie salvo jure partium. Wörtlich ebenso fer. II post Georgi und dann fer. III ante Penthecost. Causa inter Johannem Musche et Caspar Stolcz cet. cet. Darauf werden bis 1458 Juden überhaupt nicht mehr erwähnt. 2) Vgl. Anh. S. LII, Nr. 61 u. 62. Vielleicht waren der herzogliche Marschall Wilhelm Mosche (Häusler 274. 369. 389. 426) und Benisch Mosche, Fröbell genannt, Erbherr von Morczt (n Maritsch, Kr. Trebnitz), der für den Altar der hl. Philipp, Jacob, Hedwig und M. Magdalena in der Kreuzkirche an Stelle des verstorbenen Matthias, Pfarrers von Bischdorf, den Johann Hoffmeister, Priester der Diöcese Breslau, d. d. Trebnitz, 20. September 1522, präsentierte, Nachkommen dieses Johannes Musche (Or.-Urk. d. BDA., lat., Perg., Siegel abhanden. Dazu gehört das Schreiben des Bischofs Jacobus, d. d. Breslau, 23. Dezember 1522, durch welche dem Präsentierten die Investitur ertheilt wird). Vgl. noch Häusler S. 330. 414. 3) Markgraf, S. 244. 4) Z. VI, S. 378.