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Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung · 1907-01-01 · 1907 · page 6

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Journal
Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
Volume
1907
Date
1907-01-01
Page
– (sequence 6)
Language
German
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IRI
…/2720904-2721003--05-2725294
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108 sacher vertheidigen. Nur Schlesien, und vor allem die Landeshauptstadt, blieb dem angestammten Erbkönige und der deutschen und katholischen Sache grundsätzlich treu. Daraus erwuchsen während der vierzehnjährigen Minderjährigkeit des jungen Königs Ladislaus endlose blutige Fehden gegen die Landbeschädiger und die hussitisch gesinnten Slaven im Innern und gegen ihren offenen Beistand draussen, den König von Polen, der Schlesien seinem Reiche wieder angliedern wollte. Für die Juden waren diese friedlosen Zeiten um so furchtbarer, als sie ausser dem mannigfachen Ungemach, das die Unbilden des Krieges auch für sie mit sich brachte, noch besondere Leiden zu erdulden hatten. Zwar an feierlichen Zusicherungen und Gelöbnissen fehlte es ihnen auch in diesen bösen Tagen keineswegs. Herzog Wenzel (VIII, 1) und seine Gemahlin Elisabeth (IX, 19) und seine Brüder, die Herzoge Wloytke (VIII, 2), Przymke (VIII, 3) und Bolko (VIII, 4), gelobten am 25. Juni 1440, und der Herzog Wlodko und seine Gemahlin Margarethe genau ebenso am 11. Januar 1450, ״mit wohlbedachtem Muthe und gutem Rathe ihrer Getreuen der Städte ihres, Landes und mit Wissen ihrer Geschworenen und Räthe allen ihren Juden und Jüdinnen, ihren Weibern und Kindern und all ihrem Gesinde und Brotessern und ihren Schulmeistern, Vorsängern und Glöcknern in ihren Landen und Städten und Dörfern einen steten, wahren, ganzen Frieden sicheren Leibes und Gutes unbeschatzt und unverkürzt“ auf jedesmal zwölf Jahre1). Und in gleicher Weise versprach der Rath von Breslau den Juden am 18. November 1446 und abermals im Jahre 1450 auf je vier Jahre, sie zu ״schützen und zu beschirmen und bei ihren Freiheiten, die sie vormals von unserer Erbherrschaft und von uns redlich erworben haben, zu halten ane alle Intrege, wie man die machte dirdenken“2). Ja selbst noch am 9. Februar 1453 gewährte der Rath von Glatz etlichen Juden auf sechs Jahre ״einen steten waren cristenlichen fride3.)“ Aber es war wie schon einmal in der grauen Vorzeit dieses unglücklichen Volkes. ״Friede, Friede, sprachen die Machthaber leichthin, und da war kein Friede. Und schämen hätten sie sich sollen ob der Gräuel, die sie verübt; aber auch schämen konnten sie sich nicht, und selbst das Erröthen hatten sie verlernt.“ Jede feierliche Zu- *) Vgl. oben S. 86, Anm. 4; S. 104, Anm. 4; Anh. S. LX sub V, Nr. 2. 5. 7. 2) Vgl. oben S. 104, Anm. 5. Anh. S. XL1V, Nr. 14; L1V, Nr. 74; LVIll, Nr. 101 nach Lib. sign. Nr. 654, p. 109 und Nr. 655, p. 122. 3) Urk. u. Reg. II, 229, vgl. Anh. S. LXV, H. I, 5 und S. LXVI, No. 7 u. 11.

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