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Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung · 1907-01-01 · 1907 · page 5

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Journal
Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
Volume
1907
Date
1907-01-01
Page
– (sequence 5)
Language
German
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107 Ueber den Verlauf der Angelegenheit ist nichts bekannt. Aber die Juden werden sicherlich auch dieses Mal gezahlt haben. Das gleiche Ergebniss hatte gewiss ein anderer Handstreich, den der König bei seiner Anwesenheit in Breslau gegen die Neißer Juden ausführen liess. Plötzlich erschien im Februar 1439 des Königs Hubenmeister und liess die Juden, so viel er ihrer habhaft werden konnte, zusammenjagen und in seiner Herberge über Nacht gefangen halten. Was die Juden in der Schreckensnacht erduldeten, wissen wir nicht. So viel steht fest, dass der Fang geglückt war. Unter den Opfern befand sich Abraham von Münsterberg mit Frau und Kindern. Ihn allein musste der Rath unter Bürgschaft für prompte Ausführung des Auftrages dem König ausliefern. Die Anderen kamen mit dem Schrecken davon1). Was der schwer geprüfte Jude jetzt ״freiwillig“ zu zahlen hatte2), ist nicht überliefert. Schon aber beeilten sich die Fürsten, das verhängnisvolle Beispiel ihres Oberlehnsherrn nachzuahmen. Bereits am 27. Februar 1439 nahm die Herzogin Elisabeth (IX, 19) den Strehlener Juden ihre ״Schule und deren Zugehörunge“ und schenkte sie einem Untersassen, dem sie tief verschuldet war3). Da erlöste ein jäher Tod noch in demselben Jahre die Unglückliehen von ihrem Peiniger. Erst vier Monate nach seinem Hinscheiden gebar seine Witwe einen Erben seiner Kronen. Albrechts Tod brachte schwere Unruhen über seine Länder. Die Ungarn, die Oestreicher, die deutschen Kurfürsten, die Böhmen kümmerten sich wenig oder gar nicht um des Königs Testament. Jedes Reich ging seinen eigenen Weg. Die Regenten und Statthalter mussten ihre Ansprüche mit Waffengewalt gegen ihre Wider- Klose 112, fol. 36b; Heyne Ili, S. 673, An:n. 2: Stobbe Z. VIII, S.451; vgl. oben Anhang, S. XLIII, No. 13 und XLVII, No. 34. **) Vgl. oben S. 101. Auf die jetzigen Vorgänge bezieht sich vielleicht RGA. Jacob Weil No. 110. Dann müsste, da bei Weil von 50 Gulden die Rede ist und Marcus Beckensloer — über ihn und seine Familie vgl. Cod. diplom. Sil. XI, 90, 2 — nur 30 erhalten hat (Anh. XLVII, No. 34), ein anderer Rathmann oder sonstiger Gönner 20 Gulden erhalten haben. Dem RGA. 111 daselbst liegt vermuthlich die Signatur CLXIV de a 1434, p. 25, zu Grunde, die lautet: . . Franczke jude und hat becant. das Ipo jude offinberlich gedrewit hot Abraham Joden, Elias Son von der Sweidenicz, das er sich an jm und an seyme halse rechin weide, als er sich denne an manchim gerochin hette, suldes jn 40 adir 50 gülden kostin, und die hette er noch wol, und hot geredt wider denselbin Franczken, her hette eczliche herren in dem Rate, di jm des wol beistendig wurden sein“ (Stobbe Z. VIII, 158; vgl. Anh. S. XLVII, No. 37; L1X, No. 106 u. S. XLI sub XII, No. 1). Adressat der NNr 108 bis 111 ist R. Salomo in Breslau. 3) Staatsarchiv D..384b § 111.

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