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Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung · 1901-01-01 · 1901 · page 24

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Journal
Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
Volume
1901
Date
1901-01-01
Page
– (sequence 24)
Language
German
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IRI
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102 nach Gebühr pünktlich seiner Verpflichtung nach. Seine trotz der bösen Tage unerschütterte Zahlungsfähigkeit legte den Gedanken nahe, die bewährte Maassregel auch an seinem Vermögen zu erproben- Zur Abwechselung verlegte man die Beschuldigung dieses Mal mehr auf das kirchliche Gebiet1). Er sollte einen christlichen Knaben heimlich haben beschneiden und in das Ausland entführen lassen. Ferner sollte er ein Christenweib bei sich aufgenommen und sie für eine Jüdin ausgegeben haben. Endlich sollte er sie mit sich in die Synagoge genommen und sie auch veranlasst haben, zusammen mit ihm Geldgeschäfte zu machen. Alles dies aber zur ״Schmachheit und Lästerung des heiligen christlichen Glaubens.״ Allein dieses Mal wagte der Jude Widerstand zu leisten und der Gewalt Gewalt entgegen zu setzen. Dem Gesindel, mit dem er im Kerker sass, machte er Zusagen und Versprechungen, und es gelang ihm, mit seiner Hilfe zu entkommen2). Leider sollte ersieh nicht lange des goldenen Lichts erfreuen. Der Rath brachte ihn abermals in seine Gewalt oder wie der fromme Schreiber sich ausdrückt: ״got half mit seyner gnade, das her wider begriffen warät.״ In der Angst wegen solcher ״broche, gewalt, frevel und missethat“, wie ihm angedroht wurde, ״gerichtet״ zu werden, erliess er jetzt der Stadt eine Schuld von 800 Mark und erhielt Gnade und Verzeihung für Frevel, die er zweifellos niemals begangen hat3). In begreiflicher Empörung über die schnöde Unthat wandte sich nun der Jude an den König von Polen, von dessen Hand er einen Friedensbrief besass, und flehte ihn an, ihn gegen die Unbill des Rathes zu schützen. Als das dem Rath zu Ohren kam, liess er Kussiel zum dritten Male gefangen setzen. Um den trotzigen Juden nachgiebiger zu stimmen, warf vom 8. Juli 1438. Als ihm am selben Tage ein neuer Friedensbrief gegeben wurde, übernahm er auch die Verpflichtung, ״sunderlichen ap sichs gehörte Nymptsch zu kewffen ader unser gefangen frunde ews dem gefencknis zulozen“. Vielleicht, meint St., sollte Nymptsch oder die dort gefangenen Breslauer durch ein Lösegeld damals aus den Händen der Hussiten befreit werden. Vgl. Grünhagen, Gesch. Schl. I, 254. — Auch die Liegnitzer Juden machten der Stadt zur Verstärkung der Befestigung und zur Bewaffnung der Bürger wegen der Hussitenkriege 1432 einen Vorschuss von tausend Gulden, vgl. S. 93 Anm. J) Stobbe in Z.VHI, 158f. 2) Michael ־Winkler wurde damals bestraft, weil er dem Juden eine Feile ins Gefängnis gebracht hatte. In diese Zeit fällt wohl der Bescheid Weils No. 36, vielleicht auch No. 125, weil Kussiel genöthig war, seine Geschäfte in Breslau durch Bevollmächtigte erledigen zu lassen. Vgl. G. I, 33. 8) Stobbe a. a, O.

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